Barrierefreiheitserklärung WienMobil App
Die WIENER LINIEN GmbH & Co KG ist bemüht, die App WienMobil im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App-Versionen von WienMobil für die Betriebssysteme Android und iOS.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die WienMobil App der WIENER LINIEN GmbH & Co KG ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard „EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)“ nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die WienMobil App der WIENER LINIEN GmbH & Co KG enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die WIENER LINIEN GmbH & Co KG ist aber weiterhin bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten.
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
Nach einer externen Prüfung im Mai 2022 durch die Agentur Interface Consult GmbH entspricht die WienMobil App in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1:
- Keine Landscape Ansicht verfügbar
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Eine Umsetzung ist mit dem aktuellen Stand der Technik nicht sinnvoll und daher mittelfristig nicht geplant.
b) Inhalte von Dritten
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der WIENER LINIEN GmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Oktober 2022 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der App mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte zuletzt in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2022.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser App werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung der WienMobil App behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefrei@wienerstadtwerke.at.
Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie wenn möglich Screenshots der betroffenen Bereiche oder Links auf Dokumente bei.
Kontakt
Beauftragte für Barrierefreiheit bei den Wiener Linien:
Katja Seibert
WIENER LINIEN GmbH & Co KG
Erdbergstraße 202, 1030 Wien
E-Mail
Verantwortlich für die WienMobil App:
WIENER LINIEN GmbH & Co KG
Erdbergstraße 202, 1030 Wien
support@wienmobil.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.
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