Vollmacht für Rechtsgeschäfte
Vollmacht erteilen
In einer Vollmacht erklären Sie schriftlich, dass Sie eine andere Person ermächtigen, Sie gegenüber den Wiener Linien zu vertreten. Sie können dieses Formular verwenden (es liegt auch in den Info- und Ticketstellen auf), oder auch selbst eine entsprechende Erklärung erstellen (auch handschriftlich). Diese Informationen müssen in der Vollmacht enthalten sein:
- Der Begriff "Vollmacht"
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse, Kundennummer der Person, die die Vollmacht erteilt
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum der Person, die bevollmächtigt wird
- Erklärung, dass die genannte Person Sie gegenüber den Wiener Linien vertreten darf
- Erklärung, dass Sie die geltenden Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen akzeptieren
- Ort, Datum
- Unterschrift der Vollmacht gebenden Person
Ausweis mitbringen
Die bevollmächtigte Person muss einen Ausweis vorlegen, um die Vollmacht ausüben zu können.
Jahres- und Semesterkarten
Bei Angelegenheiten betreffend Jahres- und Semesterkarten ist sowohl ein Ausweis des Karteninhabers als auch der bevollmächtigten Person erforderlich, um die Vollmacht ausüben zu können.
Wiener Linien Kund*innendialog
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