Top-Jugendticket | Jugendticket

Ein Jahr lang freie Fahrt zur Schule oder Arbeit, beim Top-Jugendticket auch in der Freizeit.

Top-Jugendticket

Das Top-Jugendticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Verkehrsverbund Ost-Region (Wien, Niederösterreich und Burgenland). Es gilt an allen Tagen einschließlich Wochenenden, Feiertagen und schulautonomen Tagen.

Das Top-Jugendticket kann als e-Ticket direkt am Smartphone in der WienMobil App angezeigt werden oder als PDF-Ticket in ausgedruckter Form verwendet werden. Wenn Sie das Ticket online gekauft haben, können Sie es ganz einfach noch einmal ausdrucken, zum Beispiel falls Ihr Kind es verliert.

Das Top-Jugendticket gilt in Verbindung mit dem Schüler- oder Lehrlingsausweis.

Schüler*innen:

  • Gültig für Schüler*innen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (= 24. Geburtstag), die Familienbeihilfe beziehen und an mindestens vier Tagen die Woche (ausgenommen Berufsschüler*innen) eine Schule im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG §30f) besuchen. Dies sind vor allem öffentliche Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht.
  • Gültig für Polizeischüler*innen in Basisausbildung, Berufspraktikum I oder Vertiefung der Basisausbildung samt Dienstprüfung (polizeiliche Grundausbildung)
  • Wohn- oder Schulort muss in Wien, Niederösterreich oder Burgenland liegen.
  • Gültig in Verbindung mit einem Schülerausweis, aus dem Name, Wohnort und Schulort hervorgehen bzw. Berechtigungsausweis des Verkehrsverbundes für Teilnehmer*innen der polizeilichen Grundausbildung

Lehrlinge:

  • Gültig für Lehrlinge bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (= 24. Geburtstag), die Familienbeihilfe beziehen und eine Beförderung an mindestens drei Tagen in der Woche Voraussetzung ist.
  • Gültig für Lehrlinge, die im Rahmen eines in Österreich gesetzlich anerkannten Lehrverhältnisses ausgebildet werden.
  • Wohn- Berufsschul- bzw. Ausbildungsort muss in Wien, Niederösterreich oder Burgenland liegen.
  • Gültig in Verbindung mit einem Lehrlingsausweis (WKO) bzw. Berufsschulausweis mit Lichtbild oder Lehrlings-/Ausbildungsbestätigung der WKO mit zusätzlichem amtlichen Lichtbildausweis

Kinder bis zum 6. Lebensjahr (das bedeutet bis inklusive einen Tag vor dem 6. Geburtstag) fahren im Verkehrsverbund Ostregion kostenlos und brauchen keine Fahrkarte. Die Freifahrt gilt bei den Wiener Linien zusätzlich bis zum Ende jenes Schuljahres, in dem Kinder das 6. Lebensjahr vollenden. Eine Ausnahme stellen die Regelungen der ÖBB dar: Hier gilt der 6. Geburtstag als Stichtag. Außerhalb Wiens endet die Gratisbeförderung in Begleitung ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.

  • In unseren Info- und Ticketstellen, im Service Treff Spittelau und bei den Ticket-Automaten in den U-Bahn-Stationen ist das Top-Jugendticket für das nächste Schuljahr ab Mitte August erhältlich.

  • In der WienMobil App

  • Bei den ÖBB-Ticketschaltern und an den Ticketautomaten in den Bahnhöfen.

  • Im WienMobil Ticketshop der Wiener Linien können Sie das Ticket bereits etwas früher kaufen. Das hat auch den Vorteil, dass man das Ticket einfach noch einmal ausdrucken kann, wenn es verloren geht (dies ist grundsätzlich nur bei Tickets möglich, die online gekauft wurden).

  • Wer in Niederösterreich oder dem Burgenland zuhause ist, kann das Top-Jugendticket auch in den Postämtern und bei Post Partnern kaufen. Mehr Infos dazu gibt es beim VOR.

Rücktritt, Rückgabe und Umtausch sind nach Kauf ausgeschlossen. Es besteht kein Rücktrittsrecht.

Das Top-Jugendticket ist nicht übertragbar und ausnahmslos nur in Verbindung mit einem auf den*die Schüler*in lautenden Schülerausweis bzw. bei Lehrlingen mit einem gültigen Lehrlings- od. Berufsschulausweis gültig.

Zu Kontrollzwecken sind persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort) am Ticket vermerkt.

Ein Jugendticket können Sie durch Aufzahlung in ein Top-Jugendticket umwandeln. Je nachdem, wie Sie das Jugendticket gekauft haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wenn Sie das Jugendticket im Online-Ticketshop gekauft haben, muss es im Ticketshop geändert werden. Dazu müssen sie zunächst zusätzlich ein Top-Jugendticket kaufen. Anschließend schreiben Sie bitte eine E-Mail an ticketshop@wienerlinien.at mit der Bitte, das online gekaufte Jugendticket stornieren zu lassen. Wenn Sie das Jugendticket mittels eps-Onlineüberweisung bezahlt haben, brauchen wir für die Erstattung Ihre Kontodaten.
    Im Onlineshop ist ausschließlich ein Upgrade von Jugendticket auf Top-Jugendticket möglich. Ein Downgrading des Top-Jugendtickets auf ein Jugendticket ist nicht möglich. Online-Tickets können ausschließlich im Online-Ticketshop upgegradet werden.
  • Wenn Sie das Jugendticket in einer Info- und Ticketstelle, im Kunden Center Erdberg, im Service Treff Spittelau oder an einem Ticket-Automaten in einer U-Bahn-Station gekauft haben, können Sie es in einer unserer Info- und Ticketstelle gegen Aufzahlung des Differenzbetrags upgraden. Ein Downgrading des Top-Jugendtickets auf ein Jugendticket ist nicht möglich. 

Jugendticket

Das Jugendticket gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln (Verbundlinien) in Wien, Niederösterreich und Burgenland für den Weg zwischen Wohnsitz und Schule oder Dienststelle.

Das Jugendticket kann als e-Ticket direkt am Smartphone in der WienMobil App angezeigt werden oder als PDF-Ticket in ausgedruckter Form verwendet werden. Wenn Sie das Ticket online gekauft haben, können Sie es ganz einfach noch einmal ausdrucken, zum Beispiel falls Ihr Kind es verliert.

Das Jugendticket gilt in Verbindung mit dem Schüler- oder Lehrlingsausweis.

Schüler*innen:

  • Gültig für Schüler*innen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (= 24. Geburtstag), die Familienbeihilfe beziehen und an mindestens vier Tagen die Woche (ausgenommen Berufsschüler*innen) eine Schule im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG § 30f) besuchen. Dies sind vor allem öffentliche Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsreicht.
  • Gültig für Polizeischüler*innen in Basisausbildung, Berufspraktikum I oder Vertiefung der Basisausbildung samt Dienstprüfung (polizeiliche Grundausbildung)
  • Gültig in Verbindung mit einem österreichischen Schülerausweis, aus dem Name, Wohnort und Schulort hervorgeht (Wohn- oder Schulort muss in Wien, Niederösterreich oder Burgenland liegen)
  • Zudem gilt die Freifahrtsregelung in Wien (bis 24 Jahre) an Sonntagen, Feiertagen und in den Ferien.

Lehrlinge oder Teilnehmer*innen des freiwilligen Sozialjahres bzw. Umweltschutzjahres:

  • Gültig in Wien, Niederösterreich und Burgenland, als Streckenkarte auf Verbundlinien zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte bzw. Berufsschulort. Wenn Wohnsitz oder Lehrbetrieb in Wien sind, können alle Verbundlinien in Wien benutzt werden.
  • Gültig für Lehrlinge, die eine Ausbildung in einem gesetzlich anerkannten Lehrberuf absolvieren oder TeilnehmerInnen des freiwilligen Sozial- bzw. Umweltschutzjahres bis zum vollendeten 24. Lebensjahres und Familienbeihilfe beziehen.
  • Gültig in Verbindung mit folgenden Berechtigungsnachweisen:
    • Lehrlinge: Berufsschulausweis oder Lehrlingsausweis.
    • TeilnehmerInnen des freiwilligen Sozial- bzw. Umweltschutzjahres: Ausweis, der vom VOR ausgestellt wird. 

Kinder bis zum 6. Lebensjahr (das bedeutet bis inklusive einen Tag vor dem 6. Geburtstag) fahren im Verkehrsverbund Ostregion kostenlos und brauchen keine Fahrkarte. Die Freifahrt gilt bei den Wiener Linien zusätzlich bis zum Ende jenes Schuljahres, in dem Kinder das 6. Lebensjahr vollenden. Eine Ausnahme stellen die Regelungen der ÖBB dar: Hier gilt der 6. Geburtstag als Stichtag. Außerhalb Wiens endet die Gratisbeförderung in Begleitung ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.

  • In unseren Info- und Ticketstellen, im Service Treff Spittelau und bei den Ticket-Automaten in den U-Bahn-Stationen ist das Jugendticket für das nächste Schuljahr ab Mitte August erhältlich.

  • In der WienMobil App

  • Bei den ÖBB-Ticketschaltern und an den Ticketautomaten in den Bahnhöfen.

  • Im WienMobil Ticketshop der Wiener Linien können Sie das Ticket bereits etwas früher kaufen. Das hat auch den Vorteil, dass man das Ticket einfach noch einmal ausdrucken kann, wenn es verloren geht (dies ist grundsätzlich nur bei Tickets möglich, die online gekauft wurden).

  • Wer in Niederösterreich oder dem Burgenland zuhause ist, kann das Jugendticket auch in den Postämtern und bei Post Partnern kaufen. Mehr Infos dazu gibt es beim VOR.

Rücktritt, Rückgabe und Umtausch sind nach Kauf ausgeschlossen. Es besteht kein Rücktrittsrecht.

Das Jugendticket ist nicht übertragbar und ausnahmslos nur in Verbindung mit einem auf den*die Schüler*in lautenden Schülerausweis bzw. bei Lehrlingen mit einem gültigen Lehrlings- od. Berufsschulausweis gültig.

Zu Kontrollzwecken sind persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort) am Ticket vermerkt.

Ein Jugendticket können Sie durch Aufzahlung in ein Top-Jugendticket umwandeln. Je nachdem, wie Sie das Jugendticket gekauft haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wenn Sie das Jugendticket im Online-Ticketshop gekauft haben, muss es im Ticketshop geändert werden. Dazu müssen sie zunächst zusätzlich ein Top-Jugendticket kaufen. Anschließend schreiben Sie bitte eine E-Mail an ticketshop@wienerlinien.at mit der Bitte, das online gekaufte Jugendticket stornieren zu lassen. Wenn Sie das Jugendticket mittels eps-Onlineüberweisung bezahlt haben, brauchen wir für die Erstattung Ihre Kontodaten.
    Im Onlineshop ist ausschließlich ein Upgrade von Jugendticket auf Top-Jugendticket möglich. Ein Downgrading des Top-Jugendtickets auf ein Jugendticket ist nicht möglich. Online-Tickets können ausschließlich im Online-Ticketshop upgegradet werden.
  • Wenn Sie das Jugendticket in einer Info- und Ticketstelle, im Kunden Center Erdberg, im Service Treff Spittelau oder an einem Ticket-Automaten in einer U-Bahn-Station gekauft haben, können Sie es in einer unserer Info- und Ticketstelle gegen Aufzahlung des Differenzbetrags upgraden. Ein Downgrading des Top-Jugendtickets auf ein Jugendticket ist nicht möglich. 

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