Jahreskarte WIEN
Die Jahreskarte auf einen Blick:
Gültigkeit
Die Jahreskarte WIEN gilt ab dem ersten Tag des gewählten Monats 365 Tage lang in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in der Kernzone Wien. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus (ausgenommen spezielle Schnellbuslinien), der Schnellbahn (ÖBB) und der Badner Bahn (bis Vösendorf-Siebenhirten).
Die Jahreskarte gilt nicht in Zügen der WESTbahn, im City Airport Train (CAT), für Flughafen-Schnellverkehre und touristische Mobilitätsangebote.
Jahreskarte kaufen
1. Jahreskarte Digital: Die klimafreundliche Variante ohne Plastik-Scheckkarte kaufen Sie online im WienMobil Ticketshop (Web oder App). Sie ist ein rein elektronisches Ticket und wird ausschließlich in der WienMobil App angezeigt. Die Jahreskarte Digital kann nicht als Plastikkarte ausgestellt oder ausgedruckt werden. Um die Jahreskarte Digital zu kaufen, brauchen Sie ein Kundenkonto im WienMobil Ticketshop. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren und Ihre persönlichen Daten eingeben. Anschließend verwalten Sie Ihre Jahreskarte eigenständig online, einschließlich Weiterbezug, Änderung Ihrer Daten oder Kündigung.
2. Alternativ ist die Jahreskarte als Scheckkarte weiterhin erhältlich. Sie können Sie an einem unserer Standorte oder im WienMobil Ticketshop kaufen. Dafür bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Die Jahreskarte als Scheckkarte kann auch weiterhin in der WienMobil App angezeigt werden. Bestellformular Jahreskarte WIEN herunterladen (PDF)
Jahreskarte verlängern (Weiterbezug)
1. Jahreskarte ist eine Scheckkarte aus Plastik:
Die Jahreskarte wird mittels Einmalzahlung zur Gänze im Voraus bezahlt:
- Bezahlung mittels Zahlschein oder Überweisung bis zum 15. des letzten Gültigkeitsmonats. Die neue Jahreskarte wird nach Eingang des Gesamtbetrages zugesandt.
- Weiterbezug durch Bezahlung in einer Info- und Ticketstelle
Die Jahreskarte wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt (monatliche oder jährliche Abbuchung):
Wird die Jahreskarte nicht einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit schriftlich gekündigt, kommt für weitere zwölf Monate ein neuerliches Vertragsverhältnis zustande. Darauf wird der*die Jahreskarteninhaber*in bzw. Fremdzahler*in mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer schriftlich von den Wiener Linien GmbH & Co KG (Jahreskarte für die Kernzone Wien) bzw. der VOR GmbH (Jahreskarten für die Region oder Region in Kombination mit Wien Kernzone bzw. Wien Regionalverkehr) gesondert hingewiesen. Allfällige Tarifanpassungen werden erst im Falle des Weiterbezugs der Jahreskarte wirksam. Der Abbuchungsbetrag wird in diesem Fall den geänderten Tarifen angepasst.
2. Jahreskarte ist eine Jahreskarte Digital:
Die Jahreskarte Digital wird vom*von der Besitzer*in selbständig online verwaltet. Der*die Besitzer*in führt den Weiterbezug selbständig online über das Kontextmenü durch.
Adresse oder Namen ändern
1. Sie haben eine Scheckkarte:
So können Sie Ihre Daten ändern:
- Online im WienMobil Ticketshop oder in der WienMobil App unter dem Menüpunkt "Adresse verwalten" (Hinweis: Dazu brauchen Sie ein logwien Account)
- Persönlich an einem unserer Standorte
- Per E-Mail mit Ausweis-Kopie an kundendialog@wienerlinien.at
- Mittels Briefsendung
- Per Fax an +43 7909 9973999
- Telefonisch +43 7909 100
2. Sie haben eine Jahreskarte Digital:
Änderungen der Daten, die Sie bei der Bestellung bekanntgegeben haben (z.B. Name, Meldeadresse), führen Sie als Besitzer*in selbständig online durch. Alternativ senden Sie die Änderung per E-Mail an kundendialog@wienerlinien.at und fügen die entsprechenden Nachweise bei (z.B. Heiratsurkunde, Meldezettel).
Die Jahreskarte für Senior*innen
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können die Jahreskarte WIEN zum ermäßigten Preis kaufen.
Ist die Jahreskarte übertragbar?
Die Jahreskarte ist personalisiert, das heißt, sie ist auf eine bestimmte Person ausgestellt. Daher ist sie nicht übertragbar.
Jahreskarte verloren oder gestohlen
Wenn Sie Ihre Jahreskarte verlieren oder sie gestohlen wurde, können wir Ihnen gegen eine Gebühr von 10 Euro eine Ersatzkarte ausstellen. Dafür brauchen wir von Ihnen eine behördliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige. Alternativ können Sie Ihre Jahreskarte auch in der WienMobil App anzeigen lassen – damit ersparen Sie sich die Bearbeitungsgebühr und die Vorlage der Verlust- oder Diebstahlanzeige.
Sie haben Ihre Jahreskarte nicht online gekauft? Dann brauchen Sie ein Konto im WienMobil Ticketshop und die WienMobil-App und müssen Ihre Jahreskarte mit dem Online-Konto verknüpfen.
Hier können Sie die App kostenlos herunterladen:
Jahreskarte kündigen
Jahreskarte im Scheckkarten-Format
Kündigung mit Ablauf
Wenn Sie Ihre Jahreskarte einmalig im Voraus bezahlen, endet Ihr Vertragsverhältnis mit dem Gültigkeitsende Ihrer Jahreskarte. Wenn Sie nach Ende der Gültigkeit keine neue Jahreskarte mehr möchten, brauchen Sie also nichts zu tun.
Wenn Sie Ihre Jahreskarte mit Abbuchung vom Konto bezahlen und nach Gültigkeitsende Ihrer bestehenden Karte keine neue Jahreskarte mehr möchten, teilen Sie uns bis spätestens einen Monat vor Ende der Gültigkeit mit, dass Sie mit Ablauf (also mit Ende der Gültigkeit Ihrer bestehenden Jahreskarte) kündigen möchten. Ihr Abonnement wird dann mit Ende der Gültigkeit kostenlos beendet.
Kündigung vor Ende der Laufzeit: für Jahreskarten-Verträge, die bis einschließlich 01.12.2024 abgeschlossen wurden (mit Gültigkeit bis längstens 30.11.2025)
Die Jahreskarte kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu jedem Monatsletzten durch nachweisliche Rückgabe der Karte gekündigt werden ("ordentliche Kündigung"). Wenn Sie Ihren Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 22 Euro und Sie müssen Ihre Jahreskarte zurückgeben.
- Wurde zum Zeitpunkt der Kündigung die Abbuchung bei der Bank bereits in Auftrag gegeben, dann wird der Betrag im Folgemonat zurückerstattet.
- Zahlungsabbruch: Ein Widerruf des Einziehungsauftrages sowie eine Auflassung des Abbuchungskontos ohne vorhergehende Kündigung der Jahreskarte berechtigen die Wiener Linien, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Abbuchung von Beträgen auszusetzen ist gleichfalls nicht möglich.
- Zur Kündigung können Sie Ihre Karte an einem unserer Standorte abgeben oder die Jahreskarte nachweislich per Post an folgende Adresse schicken:
Wiener Linien GmbH & Co KG
Abteilung Vertrieb und Beratung
Erdbergstraße 202, 1030 Wien
Neue Kündigungsregelung für Jahreskarten mit Gültigkeit ab 01.01.2025
Mit der neuen Kündigungsregelung für die Jahreskarte der Wiener Linien erfolgt eine weitgehende Angleichung an die bereits geltenden Kündigungsregeln des KlimaTicket Österreich.
Ordentliche Kündigung
Sie können Ihre Jahreskarte frühestens nach Ablauf von sieben Monaten ab Gültigkeitsbeginn ohne Angabe von Gründen kündigen ("ordentliche Kündigung"). Wenn Sie Ihre Jahreskarte nach Ablauf von sieben Monaten ordentlich kündigen, wird für die in Anspruch genommene Laufzeit ein zusätzlicher Monatsbetrag fällig (Tarifersatzleistung laut Tarifbestimmungen). Der Monatsbetrag entspricht einem Zwölftel jenes Tarifs, der zum Zeitpunkt der Kündigung für Ihren Jahreskarten-Vertrag gilt.
- Bei Jahreskarten mit monatlicher Zahlung wird die Abbuchung nach der Kündigung eingestellt und Sie bezahlen den zusätzlichen Monatsbetrag.
- Bei Vorauszahlung und einmaliger Abbuchung erhalten Sie anteilig die vorausgezahlten Beträge zurück und bezahlen den zusätzlichen Monatsbetrag.
Vor Ablauf von sieben Monaten ab Gültigkeitsbeginn ist die Kündigung der Jahreskarte nur aus speziellen wichtigen Gründen im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts möglich. Hier bedarf es bestimmter Nachweise gemäß den Tarifbestimmungen. Diese Gründe sind zum Beispiel:
- Übersiedlung an einen Wohnort außerhalb von Wien (Meldebestätigung nicht älter als vier Wochen)
- Eintritt von Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenbestätigung nicht älter als vier Wochen)
- Wegfall des/der Fremdzahler*in (schriftliche Bestätigung des Fremdzahlers)
- Todesfall des/der Jahreskarten-Inhaber*in (Sterbeurkunde)
Die Rückgabe der Jahreskarte im Scheckkartenformat ist spätestens am vierten Kalendertag des laufenden Monats möglich, ohne dass der laufende Monat mit verrechnet wird. Zur Kündigung können Sie Ihre Karte an einem unserer Standorte abgeben oder die Jahreskarte nachweislich per Post an folgende Adresse schicken:
Wiener Linien GmbH & Co KG
Abteilung Vertrieb und Beratung
Erdbergstraße 202, 1030 Wien
Außerordentliche Kündigung
In begründeten Einzelfällen kann die Jahreskarte zudem aus sonstigen wichtigen Gründen ("außerordentlich") gekündigt werden. Ob ein solcher Fall vorliegt, wird individuell geprüft.
Kündigung durch Dritte
Eine Kündigung vor Ende der Laufzeit durch Dritte (also Personen, die nicht Vertragspartner*in sind) ist möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht des/der Jahreskartenbesitzer*in vorliegt und die bevollmächtigte Person die Jahreskarte an die Wiener Linien retourniert.
Jahreskarte Digital
Die Jahreskarte Digital wird von dem*der Besitzer*in komplett eigenständig verwaltet. Das heißt, Sie führen eine ordentliche Kündigung selbst online durch. Um eine Sonderkündigung durchzuführen, wenden Sie sich bitte an den Kundendialog (Mail an kundendialog@wienerlinien.at).
Wiener Linien Kund*innendialog
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