Sie wollen im Nahbereich einer Gleisanlage der Wiener Linien bauen?

Hier finden Sie Informationen zu Gesetzen und Vorschriften, die Sie für die Errichtung von Anlagen und die Durchführung von Vorhaben im Nahbereich von Eisenbahnanlagen zu beachten haben.

Die rechtliche Grundlage für Bauvorhaben im Nahbereich von Eisenbahnanlagen bildet das Eisenbahngesetz 1957 in der gültigen Fassung (EisbG). Für Baumaßnahmen im Nah- bzw. Gefährdungsbereich einer Eisenbahnanlage ist gemäß § 43 EisbG eine eisenbahnrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Gemäß § 43 Absatz 4 EisbG kann davon abgesehen werden, wenn zwischen Bauwerber*in und Eisenbahnunternehmen ein zivilrechtlicher Vertrag (ein sogenanntes Arbeitsübereinkommen) abgeschlossen wird, der Maßnahmen vorsieht, die Gefährdungen der Eisenbahnanlagen und des Eisenbahnbetriebs ausschließen.

Häufig gestellte Fragen zum Bauen im Gefahrenbereich der U-Bahn und Straßenbahn

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