Automatische Klapprampen in der U-Bahn

Hier finden Sie Informationen zum Betrieb der automatischen Klapprampen im Bereich der U-Bahn.

Die Klapprampe überbrückt den Spalt zwischen Bahnsteig und Fahrzeug.

Die Wiener Linien haben das erklärte Ziel, unseren Fahrgästen zu jeder Zeit eine sichere und angenehme Fahrt zu gewährleisten. Dabei steht explizit auch der barrierefreie Zugang zu unseren Fahrzeugen im Fokus. Im Bereich der U-Bahn bieten unsere V-Züge Fahrgästen, die einen Rollstuhl benutzen, besonders einfach und barrierefrei Zugang. Diese Fahrzeuge sind sowohl bei der ersten und letzten Türe mit automatischen Klapprampen ausgestattet, die den schmalen Spalt zwischen Bahnsteig und Fahrzeug überbrücken und so einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Diese Klapprampen sind immer in Betrieb. Nur in drei Ausnahmefällen kann es zur Deaktivierung der Klapprampen kommen.

Störung an einem einzelnen Fahrzeug

Der erste Fall, der zur Deaktivierung der Klapprampe führen kann, betrifft eine plötzlich auftretende Störung ausschließlich an einem Zug. Dies äußert sich beispielsweise durch eine klemmende Klapprampe, die sich nicht mehr einfahren lässt. Diese muss vom Fahrpersonal des betroffenen Zugs deaktiviert werden. Da eine derartige Störung nicht vorhersehbar ist und spontan auftritt, ist eine Information nur schwer möglich. In diesem Fall können Fahrgäste auf Folgezüge ausweichen, da dort die Klapprampen weiterhin aktiv sind.

Große Veranstaltungen mit hohem Fahrgastaufkommen

Bei großen Veranstaltungen wie Konzerten und Fußballspielen ist mit einer großen Anzahl an Fahrgästen zu rechnen. Hier besteht im Gegensatz zum täglichen Betrieb die Gefahr, dass sich durch das gleichzeitige Ein- und Aussteigen von sehr vielen Personen die Klapprampen unterhalb des Bahnsteigs verkanten. In diesem Fall kann der Zug nicht weiterfahren und es kommt zu einer Betriebsstörung. Dies müssen wir bei Großveranstaltungen aus Sicherheitsgründen vermeiden. Daher kann die Event-Leitung die Absperrung der Klapprampen für den Zeitraum der Veranstaltung anordnen, wobei wir in jedem Fall darauf achten, diesen Zeitraum so gering wie möglich zu halten. Am Tag einer solchen Großveranstaltung informieren wir unsere Fahrgäste in der WienMobil App und auf unserer Website in der Betriebsinfo, dass es an diesem Tag möglicherweise zur Deaktivierung der Klapprampen kommt. Falls die Klapprampen tatsächlich gesperrt werden, aktualisieren wir die Information.

Schlechte Witterung und Streusplitt

Die dritte Ausnahme entsteht durch schlechte Witterungsverhältnisse und tritt insbesondere im Zusammenhang mit Schneefall und Vereisung auf, wenn Streusplitt ausgebracht wird. Streusplitt ist insbesondere in U-Bahn-Stationen, die oberirdisch gelegen sind, für die Sicherheit unserer Fahrgäste erforderlich. Das kann  jedoch die Klapprampen blockieren und zu einer Störung führen. Wenn zumindest zwei Störungen durch blockierte Klapprampen auftreten, ordnet unsere zentrale Leitstelle an, die Klapprampen auf allen Linien für den Zeitraum der Ausbringung von Streusplitt zu deaktivieren. Das ist notwendig, um einen zuverlässigen Betrieb der U-Bahn sicherzustellen und unsere Fahrgäste auch an Tagen mit starkem Schneefall sicher an ihr Ziel zu bringen. In diesem Fall informieren wir unsere Fahrgäste in der WienMobil App und auf unserer Website.

In allen Fällen ist es unser oberstes Ziel, den ungestörten Betrieb für unsere Fahrgäste sicherzustellen und eine eventuell nötige Deaktivierung der Klapprampen so kurz wie nötig zu halten, um den barrierefreien Zugang zu unseren Fahrzeugen zu gewährleisten.

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