Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Firmenkunden/Business Portal

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB der WIENER LINIEN GmbH & Co KG (im Folgenden kurz* WL) gelten für das WL-Business Portal. Das Business Portal ermöglicht (insbesondere Firmen-)Kund*innen den Bezug von „Jobtickets“ (Jahreskarten für die Mitarbeiter*innen des Unternehmens).

1.2 Diese AGB werden in der zum Vertragsschlusszeitpunkt abrufbaren Fassung Vertragsinhalt. Jeder Kauf von Fahrkarten, sonstigen Produkten und der Weiterbezug von Jahreskarten ist ein neuer Vertragsabschluss.

1.3 Die Tarifbestimmungen für den Verkehrsverbund Ostregion (im Folgenden kurz als „VOR“ bezeichnet) und die Beförderungsbedingungen der WL werden beim Erwerb von Fahrkarten Vertragsbestandteil.

1.4 In Bezug auf das Login-Portal "logwien" gelten die für die jeweilige Nutzung anwendbaren Nutzungsbedingungen dieses Portals.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Zugang zum Business Portal wird dem Firmenkund*innen entweder über sogenannte Key-User (Mitarbeiter*innen, die für andere Mitarbeiter*innen der Firmenkund*innen Jobtickets bestellen) oder über die Bereitstellung eines Zugangs zur Selbstbestellung durch die Mitarbeiter*in gewährt. Mit der Bestellung im Business Portal verpflichtet sich die Firmenkund*in, die Kosten des Bezugs von Fahrkarten und alle in den VOR-Tarifbestimmungen vorgesehenen Gebühren zu übernehmen.

2.2 Mit Anklicken des Buttons „jetzt bezahlen/jetzt kaufen“ im Rahmen des Bestellvorgangs und nachfolgender Zusendung einer Bestellbestätigung per E-Mail an die Firmenkund*in durch WL kommt ein Kaufvertrag zwischen der*dem Mitarbeiter*in, für die*den die Fahrkarte bestellt wird, und WL zustande. Sollten sich die VOR-Tarifbestimmungen dahingehend ändern, dass Jahreskarten-Verträge bei Firmenkund*innen  zwischen WL und den Firmenkund*innen abgeschlossen werden, wird diese Klausel insoweit abgeändert, dass der Vertrag direkt zwischen WL und den Firmenkund*innen zustandekommt.. 

3. Vertragssprache

3.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise

4.1 Für die von WL angebotenen Fahrkarten gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Tarifbestimmungen für den Verkehrsverbund Ostregion.

5. Lieferung und Versandkosten

5.1 Der Versand erfolgt je nach Wunsch der Firmenkund*innen an die Mitarbeiter*innen, an die für sie angegebene Adresse oder an die Adresse der Firmenkund*innen. Beim Versand der bestellten Fahrkarte geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung über, sobald die Fahrkarte an den Firmenkunden, an einen von ihr bestimmten Dritten oder die Mitarbeiter*innen übergeben wird.

5.2 Der Ersatz von (Mangel-/)Folgeschäden sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend anders geregelt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Abrechnung der Jahreskarten erfolgt in dem Monat des Gültigkeitsbeginns der bestellte/n Jahreskarte/n zum Monatsende an die angeführte Firmenadresse der Firmenkund*in.

6.2 In Abweichung zu den VOR-Tarifbestimmungen wird hinsichtlich der Zahlungskonditionen vereinbart, dass der Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Einwendungen gegen die Rechnungslegung können nur innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Rechnung berücksichtigt werden.

7. Erfüllungsort

7.1 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist Erdbergstraße 202, 1030 Wien.

8. Rücktritt, Rückkauf, Umtausch und Kündigung

8.1 Beim Kauf von Fahrkarten besteht gemäß § 1 (3) FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) kein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht (siehe auch Tarifbestimmungen für den Verkehrsverbund Ostregion).

8.2 Die Kündigung von Jahreskartenverträgen richtet sich nach den Tarifbestimmungen für den Verkehrsverbund Ostregion, insbesondere hinsichtlich Fristen für die ordentliche Kündigung und Gebühren. Abweichend von den Tarifbestimmungen kann eine Kündigung der Jahreskarte abgesehen von dem*der Jahreskarteninhaber*in auch durch die Firmenkund*in erfolgen. Kündigungen von Jahreskarten müssen WL in geschriebener Form bekannt gegeben werden (E-Mail ausreichend).

8.3 Wird die Jahreskarte nicht einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit durch den Firmenkunden schriftlich gekündigt, kommt für weitere zwölf Monate ein neuerliches Vertragsverhältnis zu den am Tag nach dem Ablauf geltenden VOR-Tarifbestimmungen und Business Portal-AGB zustande („Weiterbezug“). Die*der Mitarbeiter*in erhält eine neue Jahreskarte. Die Firmenkund*in ist dafür verantwortlich, den Wiener Linien Änderungen bei den zu beziehenden Jahreskarten rechtzeitig bekannt zu geben. Die Verrechnung der Weiterbezüge mit der Firmenkund*in erfolgt ein Monat im Voraus.

8.4 Festgehalten wird, dass der Austritt von Mitarbeiter*innen aus dem Unternehmen der Firmen-kund*in als Sonderkündigungsgrund gilt. Die Firmenkund*in hat den Sonderkündigungsgrund gegenüber WL nachzuweisen.

8.5 Bei jeder Kündigung, die nicht zum Gültigkeitsende der Jahreskarte wirksam wird, muss die Jahreskarte nachweislich an WL zurückgegeben werden. Die Rückgabe kann entweder in den Info- & Ticketstellen der Wiener Linien oder per Post mittels Einschreiben erfolgen (siehe Kontaktdaten Firmenkundenbetreuung). Erst mit Rückgabe der Jahreskarte wird die Kündigung wirksam. Erfolgt keine Rückgabe, wird der Jahreskartenvertrag nicht beendet und die Firmenkund*in hat weiterhin die Kosten der Jahreskarte zu tragen.

9. Haftung

9.1 Nutzer*innen des Business Portals haften für alle Schäden, die durch falsche Angaben oder missbräuchliche Nutzung unserer Online-Services verursacht werden. WL behalten sich den dauerhaften Ausschluss von Nutzer*innen im Schadenfall vor.

9.2 Die Firmenkund*innen haften dafür, dass sie entsprechende Vollmacht oder sonstige Einverständniserklärung der Mitarbeiter*innen für den Erwerb und Weiterbezug einer Jahreskarte in deren Namen sowie für den Empfang sämtlicher diesbezüglicher Erklärungen haben und halten WL diesbezüglich schad- und klaglos.

9.3 WL können keine ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Online-Services gewährleisten, weil die notwendigen technischen Voraussetzungen für Internetdienste und Telekommunikation außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. WL übernehmen daher keine Haftung, falls die Online-Services zeitweilig nicht verfügbar sind. Selbiges gilt für notwendige Wartungszeiträume.

9.4 WL übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Richtigkeit und Aktualität von durch Dritte bereitgestellten Informationsinhalten (z.B. Links zu Webseiten Dritter).

9.5 Die Haftung von WL für Schäden, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen oder Personenschäden handelt, ist ausgeschlossen.

10. Streitschlichtung – gilt nur für betroffene Verbraucher*innen

10.1 Von den in § 4 AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) genannten Stellen zur alternativen Streitbeilegung („AS-Stellen“) kommen die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und die Internet Ombudsstelle für WL in Betracht.

10.2 WL erkennen die „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ (APF), welche ein Bestandteil der SCG (Schienen Control GmbH) ist, als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle für den Busverkehr (für die in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr angeführten Bestimmungen (Artikel) dieser Verordnung) an. Für nähere Informationen, insbesondere zum Zugang zu dieser Schlichtungsstelle, siehe: https://www.apf.gv.at/about-apf

10.3 WL erkennen weiters die Internet Ombudsstelle als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle an (kontakt@ombudsstelle.at).  Für nähere Informationen, insbesondere zum Zugang zu dieser Schlichtungsstelle (Voraussetzungen für eine außergerichtliche Streitschlichtung, Registrierung), siehe www.ombudsstelle.at.

10.4 Die Verfahrensrichtlinien der Internet Ombudsstelle für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren) sind hier einsehbar, jene für das Schlichtungsverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren) sind hier einsehbar.

10.5 Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission genutzt werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

11.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in 1030 Wien. Sind Verbraucher*innen betroffen, gilt: Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.03.2025.

Kontaktdaten Firmenkundenbetreuung

Telefon: +43 1 7909 100

E-Mail: firmenkunden@wienerlinien.at

Post:
WIENER LINIEN GmbH & Co KG
Abteilung Vertrieb und Beratung / Firmenkundenbetreuung
Erdbergstraße 202
1030 Wien

Wiener Linien Kund*innendialog

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