Teilnahmebedingungen für die Bewerbung zur Teilnahme am Projekt „Auto Wette“
1. Hintergrund
Wir, die Wiener Linien GmbH & Co KG (im Folgenden „Wiener Linien“ genannt), suchen im Rahmen eines Projekts Teilnehmer*innen, die an der „Auto-Wette“ teilnehmen wollen. Ziel des Projektes ist es, herauszufinden, welche Faktoren ausschlaggebend sind, auf das eigene Auto zu verzichten und welche tatsächlichen Kosten der Besitz eines PKWs darstellt. Mithilfe von persönlicher Testung soll außerdem demonstriert werden, wie die individuelle mobile Freiheit durch das Nutzen des Angebots der Wiener Linien (Öffis & Sharing) sowie zusätzliche Angebotskomponenten kostengünstiger und in Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 umwelt- und ressourcenschonender passieren kann. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen betreffen nur die Bewerbung als Teilnehmer*in für die Auto-Wette. Sollten Sie als fixe/r Teilnehmer*in ausgewählt werden, sind gesonderte Bedingungen/Verträge vorgesehen, in denen alle Einzelheiten detailliert geregelt sind. Die Bewerbung zur Auto-Wette erfolgt unverbindlich.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die das Formular vollständig ausgefüllt haben. Das Mindestalter für die Teilnahme und die Vertragsunterzeichnung ist 21 Jahre. Neben dem Besitz und Gebrauch eines Autos im Haushalt ist auch der Führerschein der Klasse B eine Voraussetzung zur Bewerbung.
3. Anmeldung & Auswahl der Teilnehmer*innen
Die Anmeldung zur Bewerbung erfolgt online auf www.wienerlinien.at/autowette. Mit dem Ausfüllen des Formulars wird das Interesse an der Teilnahme am Forschungsprojekt „Auto-Wette“ bekundet. Die Wiener Linien werden aus allen geeigneten Bewerber*innen Teilnehmer*innen auswählen. Die Auswahl der Teilnehmer*innen liegt im Ermessen der Wiener Linien. An die ausgewählten Teilnehmer*innen wird persönlich ein Vertrag übergeben, der die Details der Aktivität spezifiziert und von den Teilnehmer*innen und den WL unterzeichnet wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Forschungsprojekt. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet, um Erkenntnisse für zukünftige Produkte und Services zu generieren.
4. Mobilitätsbudget
Ausgewählte Teilnehmer*innen erhalten 500€ Mobilitätsbudget pro Monat, welches per Prepaid-Kreditkarte nutzbar ist. Die Kreditkarte wird vom Teilnehmer gemeinsam mit den Wiener Linien beantragt und läuft namentlich auf den Teilnehmer. Die Wiener Linien übernehmen alle Kosten für die Errichtung und Servicierung der Karte für 3 Monate und überweisen monatlich 500€ darauf, die von den Teilnehmer*innen genutzt werden können. Nach Ablauf der 3 Monate werden keine Kosten mehr von den Wiener Linien übernommen, die Teilnehmer*innen können die Karte monatlich abmelden.
5. Pflichten: Kennzeichenhinterlegung, Tracking App und Austauschformate
Um an der Auto-Wette teilzunehmen, verpflichten sich die Teilnehmer*innen, ihr Auto-Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle der Wahl in Wien zu hinterlegen (Hinterlegung von Kennzeichen). Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmer*innen, ihre Wege mittels einer Tracking App während des Testzeitraums zu verfolgen und an 3 persönlichen Austauschformaten (Termine werden von den Wiener Linien koordiniert) teilzunehmen.
6. Beendigung oder Abbruch des Projektes, Ausschluss von Teilnehmer*innen
Die Wiener Linien behalten sich vor, das Forschungsprojekt zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Die Bewerber*innen bzw. Teilnehmer*innen haben kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber den Wiener Linien. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder falschen Angaben der Bewerber*innen oder Teilnehmer*innen behalten sich die Wiener Linien vor, Personen vom Forschungsprojekt mit sofortiger Wirkung auszuschließen und Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen die Teilnehmer*innen geltend zu machen.
7. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausschluss aller Kollisionsnormen. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Wiener Linien in 1030 Wien, sofern kein zwingender anderer Gerichtsstand anzuwenden ist. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
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