Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sharetoo Carsharing

1 Allgemeines

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der von sharetoo im Zuge des sharetoo Carsharings zur Verfügung gestellten Fahrzeuge (sharetoo-Fahrzeuge) an definierten Standorten.
1.2 Bei der Nutzung der sharetoo-Fahrzeuge handelt es sich um einen Kurzzeitmietvertrag.
1.3 sharetoo-Fahrzeuge sind sämtliche Fortbewegungsmittel (PKW, E-Autos, Transporter, Mopeds, Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter, …), die zur Vermietung angeboten werden.
1.4 Folgende Voraussetzungen sind zwingend für die Nutzung von sharetoo-Fahrzeugen erforderlich:

  • Online-Registrierung
  • ausdrückliche Zustimmung des Nutzers zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • ausdrückliche Zustimmung zum Nutzungstarif
  • ausdrückliche Zustimmung zu den allenfalls zu ersetzenden Vertragsstrafen (Stornogebühren), Kosten und Aufwänden laut Tarif- und Kostenordnung
  • gültige Lenkberechtigung des Nutzers seit zwölf Monaten (siehe Punkt 1.7) bei Nutzung von vierspurigen Fahrzeugen
  • Mindestalter 21 Jahre bei Nutzung von vierspurigen Fahrzeugen Bei ausgewählten sharetoo-Fahrzeugen kann auch ein höheres Mindestalter erforderlich sein, worauf ggf. bei der Buchung ausdrücklich hingewiesen wird.
  • gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • positive Bonitätsbeurteilung und Identitätsverifizierung des Nutzers durch Auskunfteien (z. B. CRIF GmbH oder Arvato infoscore GmbH); – positive SMS-Verifizierung, Überprüfung der Handynummer des Nutzers – Verfügungsrecht des Nutzers über ein von sharetoo akzeptiertes Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte)

1.5 Angaben: Bei der Registrierung hat der Nutzer vollständige und richtige Angaben zu machen und die im Zuge der Registrierung erforderlichen Dokumente hochzuladen und zur Verfügung zu stellen. sharetoo behält es sich vor, die Vorlage ergänzender Unterlagen zur Prüfung vom Nutzer zu fordern. Änderungen der persönlichen Daten und Bankverbindung hat der Nutzer sharetoo unverzüglich mitzuteilen.
1.6 User-ID und Passwort: Der Nutzer ist verpflichtet, seine User-ID bzw. Passwort geheim zu halten, so dass kein unberechtigter Dritter davon Kenntnis erlangen kann. Bei unberechtigter Weitergabe des Zugangsmediums (sharetoo Zugangs-/Logindaten) ist sharetoo berechtigt, eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, pauschalierte Vertragsstrafe gemäß Punkt 33 der Tarif- und Kostenordnung zu verlangen. Im Falle, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis davon erhält, ist der Nutzer verpflichtet dies sharetoo unverzüglich zu melden und seine Zugangsdaten sperren zu lassen [support@sharetoo.at, Hotline: +43 (0)1 866 16 1611].
1.7 Lenkberechtigung: es werden ausschließlich Lenkberechtigungen akzeptiert, welche in der EU bzw. im EWR ausgestellt sind. Erlischt die Lenkberechtigung des Nutzers, wird diese dauerhaft oder vorläufig entzogen oder eingeschränkt, so ist dies sharetoo unverzüglich zu melden; mit dem Erlöschen / Entzug der Lenkberechtigung erlischt bzw. ruht (bei Vorläufigkeit) auch die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeuges. Für das Lenken des Fahrzeuges ohne gültige Lenkberechtigung ist sharetoo berechtigt, eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, pauschalierte Vertragsstrafe gemäß Punkt 29 der Tarif- und Kostenordnung zu verlangen.
1.8 Weitergabe: Eine Weitergabe des Fahrzeuges an eine andere als die registrierte Person (Nutzer), ist ausdrücklich verboten. Für das Überlassen des Fahrzeuges an unberechtigte Personen ist sharetoo berechtigt, eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende pauschalierte Vertragsstrafe gemäß Punkt 31 der Tarif- und Kostenordnung zu verlangen.

2 Standort der Fahrzeuge, Stromaufladung bei Elektrofahrzeugen


2.1 Standort; Ladestation:
Es können Fahrzeuge von allen verfügbaren Standorten gebucht werden. Die Standorte der sharetoo-Fahrzeuge sind online auf der Website und in der sharetoo Carsharing App zu finden. Die Fahrzeuge sind immer an den speziell für sharetoo zugewiesenen (markierten und beschilderten) Parkplätzen abzuholen und zu retournieren. Das Fahrzeug ist ausnahmslos am selben Standort zu retournieren, an dem es abgeholt wurde. Für Elektrofahrzeuge ist der Standort in der Regel mit entsprechender Ladeinfrastruktur versehen, an welche der Nutzer das Fahrzeug nach jeder Fahrt anzustecken und die Ladung zu aktivieren hat; dies gilt nicht für jene Standorte, an denen keine Ladestation vorhanden ist.
2.2 Parkkarte:
Beigelegte Parkkarten dienen nur zur Öffnung des Schrankens bei der Ein- und Ausfahrt vom Parkplatz mit dem gemieteten Fahrzeug. Es ist strikt untersagt, die Parkkarte für anderweitige Zwecke einzusetzen.
2.3 Ladekarte und Ladevorgang:
Unterwegs kann der Nutzer für Aufladungen des Elektrofahrzeuges an bestimmten Ladestationen die beigelegte sharetoo-Ladekarte verwenden. Sie befindet sich im Handschuhfach in der vorgesehenen Halterung und ist vom Nutzer nach Gebrauch wieder dorthin zurückzulegen. Mit dieser Ladekarte kann an allen für diese Ladekarte freigeschalteten Ladestationen für die jeweils zulässige Maximaldauer gemäß Punkt 28 der Tarif- und Kostenordnung geladen werden. Für das Überschreiten der zulässigen Maximaldauer werden die dabei anfallenden Kosten dem Nutzer von sharetoo weiterverrechnet. Eine Auflistung der aktuellen Ladestations-Partner von sharetoo ist unter https://www.beoe.at/roamingnetz zu finden. Die Kosten anderweitiger Ladungen werden nicht übernommen und sind vom Nutzer selbst zu bezahlen. Sobald die Batterie vollständig geladen ist, ist der Ladevorgang vom Nutzer zu beenden und das Elektrofahrzeug umzuparken (auch gemäß StVO und AGB der Ladestationenbetreiber), da bei Ladestationen mit Verrechnung üblicherweise die Dauer der Ladung pro Minute verrechnet wird und so zusätzliche Kosten vermieden werden. Wird der Ladevorgang nach vollständiger Ladung nicht beendet und das Fahrzeug nicht umgeparkt, werden diese zusätzlichen Kosten gemäß Punkt 28 der Tarif- und Kostenordnung weiterverrechnet. Beim Aufladen des Fahrzeugs muss sich der Nutzer über alle Anweisungen des Ladestationsbetreibers informieren, die auf der Ladestation oder auf einer speziell dafür eingerichteten Website des Betreibers veröffentlicht wurden und diese befolgen. Dazu gehört auch die maximal zulässige Parkzeit nach dem vollständigen Aufladen des Fahrzeugs. Alle Strafen, die durch einen, vom Nutzer zu vertretenden Verstoß gegen diese Anweisungen entstehen, sind vom Nutzer zu zahlen und können sharetoo gegenüber nicht geltend gemacht werden. sharetoo weist darauf hin, dass die Ladekarte sowie das Ladekabel ausschließlich zur Aufladung des gemieteten sharetoo Fahrzeuges verwendet werden darf – jegliche anderweitige Verwendung ist verboten. sharetoo behält sich eine rechtliche Verfolgung bei Zuwiderhandlung ausdrücklich vor.

3 Nutzung des Fahrzeuges (Buchung - Rückstellung) 


3.1 Anspruch:
Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass jederzeit bzw. durchgehend Fahrzeuge frei sind und zu seiner Benützung zur Verfügung stehen; es gilt also das Prinzip: First come, first served – wer zuerst kommt, fährt zuerst!
3.2 Buchung & Stornierung: Die Nutzung eines Fahrzeuges ist nur nach vorangegangener Buchung für eine bestimmte Dauer der Fahrzeit („die Mietdauer“) möglich. Die Mietdauer ist verbindlich, wobei die Mindestmietdauer eine Stunde beträgt. Nach Überschreiten der Mindestmietdauer sind Buchungseinheiten von einer Viertelstunde oder dem Vielfachen einer Viertelstunde möglich. Ein Überschreiten der gebuchten Mietdauer ist unzulässig. Es ist möglich, das Fahrzeug 15 Minuten vor dem Start-Zeitpunkt entgeltlich zu benutzen, sofern dieses bereits verfügbar ist (siehe Punkt 4.6). Die gebuchte Mietdauer verlängert sich dadurch. Falls der Nutzer nach Fahrtantritt vor Ablauf der Mietdauer eine Verlängerung anstreben sollte, hat er im Buchungssystem nachzusehen, ob das Fahrzeug in dem von ihm angestrebten Zeitraum verfügbar ist und eine Verlängerung der Buchung möglich ist. Sollte dies der Fall sein, kann die Buchung verlängert werden . Jede Buchung ist verbindlich und ist für die gebuchte Dauer entgeltpflichtig (siehe Punkt 4. Kosten & Abrechnung). Eine Buchung kann vor dem Beginn der gebuchten Zeit (Beginn der einzelnen Miete) storniert werden, wobei abhängig vom Stornierungszeitpunkt eine Stornogebühr gemäß Punkt 4 der Tarif- und Kostenordnung als Vertragsstrafe fällig wird, wenn das Fahrzeug nicht an einen anderen Nutzer weitervermietet werden konnte. Die Stornogebühr unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Buchungen, Änderungen und Stornierungen können online (Website, App) vorgenommen werden.
3.3 Ausfall: Stellt der Nutzer fest, dass ein Fahrzeug ausgefallen ist (etwa, weil es vom Vornutzer nicht fristgerecht zurückgestellt wurde), hat er dies sharetoo unverzüglich telefonisch zu melden [Hotline +43 (0)1 866 16 1611] und es wird dem Nutzer in diesem Fall, sofern er den Vertrag nicht aufrechterhalten möchte und von sharetoo nicht die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges wünscht, kein Mietentgelt in Rechnung gestellt. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn sharetoo bzw. seinen Mitarbeitern und/ oder sonstigen Erfüllungsgehilfen trifft am Eintritt des Schadens zumindest grobe Fahrlässigkeit.
3.4 Pflichten vor Fahrtantritt:

  • Der Nutzer hat bei einem Elektrofahrzeug vor Fahrtantritt das Ladekabel zuerst vom Fahrzeug und anschließend von der Ladestation zu entfernen und im Kofferraum zu verstauen, soweit es sich nicht um ein stationäres Ladekabel handelt. Der Nutzer hat sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass das Ladekabel vom Fahrzeug definitiv entfernt ist und im Falle eines E-Autos – der Tankdeckel geschlossen ist. Ein fehlendes Ladekabel hat der Nutzer als Schaden an sharetoo zu melden.
  • Aktivierung des Fahrzeuges: Das sharetoo-Fahrzeug ist mit der App zu öffnen / aktivieren.
  • Prüfung: Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Inbetriebnahme zu überprüfen und hat sich vor Fahrtantritt von dessen Verkehrssicherheit zu überzeugen, insbesondere hat er eine Sichtprüfung der Reifen vorzunehmen. Schäden, Mängel sowie grobe Verschmutzungen hat der Nutzer unverzüglich an sharetoo zu melden [Hotline +43 (0)1 866 16 1611], um sharetoo deren zeitliche Zuordnung vor Mietbeginn zu ermöglichen bzw. festzustellen, ob sich das Fahrzeug in einem optisch und technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet.

3.5 Auslandsfahrten:
Der Nutzer ist ausschließlich berechtigt, mit dem Fahrzeug in folgende Länder zu fahren: Österreich, Deutschland. Der Nutzer haftet sharetoo für den Fall einer Fahrt außerhalb der jeweils berechtigten Zonen für alle Nachteile, die sharetoo daraus entstehen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des jeweiligen Landes zu beachten, in welches der Nutzer fährt. Bei Auslandsfahrten ist der Nutzer auch verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des betreffenden Landes verfügt. sharetoo weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sharetoo keine zusätzliche länderspezifische Ausrüstung zur Verfügung stellt. Bei Fahrten ins Ausland, die nicht von sharetoo genehmigt sind, ist sharetoo berechtigt eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 32 der Tarif- und Kostenordnung an den Nutzer zu verrechnen.
3.6 Rückstellung:
3.6.1 Der Nutzer hat das Fahrzeug samt Zubehör spätestens am Ende des gebuchten Zeitraumes der einzelnen Mietdauer am Abholort (siehe Punkt 2.1) wieder abzustellen. Fahrzeug und Zubehör sind in dem Zustand, in dem sharetoo diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat, unter Berücksichtigung einer gewöhnlichen Abnützung, zurückzugeben.
3.6.2 Bei Elektrofahrzeugen hat der Nutzer das Fahrzeug bei Rückstellung zunächst wieder an die Ladestation anzustecken (dies gilt nicht für jene Standorte, an denen keine Ladestation vorhanden ist) und sofern erforderlich die Ladung per Ladekarte zu aktivieren. Ist keine Ladestation am Standort vorhanden, so ist das Elektrofahrzeug mit einem Mindestladestand von 25% zurückzustellen, Anderenfalls ist sharetoo berechtigt eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 3 der Tarif- und Kostenordnung, an den Nutzer zu verrechnen. Das Fahrzeug ist abschließend wieder mit der App zu versperren und der Nutzer hat zu kontrollieren, ob das Fahrzeug lädt und verschlossen ist. Erst mit dem Anschluss an die Ladestation (sofern diese vorhanden ist) und dem Aktivieren der Ladung und Verschließen des Fahrzeuges ist der Rückgabe-Vorgang abgeschlossen. Für den Fall, dass ein Elektrofahrzeug zurückgestellt wird, ohne den Ladevorgang zu starten (sofern eine Ladestation am Rückgabestandort vorhanden ist), ist sharetoo berechtigt, eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 2 der Tarif- und Kostenordnung, an den Nutzer zu verrechnen.
3.6.3 Wird das Fahrzeug nicht sachgemäß am vorgesehenen Platz abgestellt, angesteckt und verriegelt, läuft die zu bezahlende Zeit für den Nutzer weiter. Falls der Nutzer das Fahrzeug nicht zum Ende des gebuchten Zeitraums am Abholort zurückstellen kann, hat er sharetoo von der Verspätung unverzüglich telefonisch [Hotline +43 (0)1 866 16 1611] zu verständigen. Sonstige Folgen der unzulässigen und vereinbarungswidrigen Verspätung für den Nutzer bleiben hiervon unberührt.
 

4 Kosten & Abrechnung 


4.1 Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung des Nutzungsentgelts je nach dem vereinbarten Nutzungstarif.
4.2 Je nach ausgewähltem Nutzungstarif fallen die nachstehenden Kosten an:

  • Nutzungsentgelt für die Dauer der Fahrzeugmiete,
  • einmaliges Registrierungsentgelt (falls im Tarif enthalten),
  • periodisches (z. B. monatliches, halbjährliches, jährliches o. ä.) Abo- / bzw. -Grundentgelt (falls im Tarif enthalten),
  • Startentgelt (falls im Tarif enthalten),
  • Nutzungsentgelt pro Kilometer (falls im Tarif enthalten)
  • Entgelt für eine/n Selbstbehalts-Reduktion / - Ausschluss lt. Punkt 20 und 21 der Tarif- und Kostenordnung (falls für eine Buchung oder einen bestimmten Zeitraum, z. B. jährlich, ausgewählt)
  • Entgelt für ausgewähltes Zubehör lt. Tarif- und Kostenordnung (Punkt 6 bis 13)

4.3 Zusätzlich können dem Nutzer im Anlassfall sonstige Kosten (wie Reinigung, Vertragsgebühr ab Rechnungsbetrag von EUR 150,– brutto [Punkt 34], etc.) gemäß der Tarif- und Kostenordnung verrechnet werden.
4.4 Im jeweils gültigen Nutzungstarif ist ausgewiesen, inwieweit das Nutzungsentgelt die nachstehenden Mobilitätsleistungen umfasst:

  • Nutzung des Fahrzeuges der gebuchten Fahrzeugkategorie, in der unterschiedliche Fahrzeugmodelle zusammengefasst sein können; bestimmte Marken oder Modelle können nicht garantiert werden;
  • Nutzung des Fahrzeuges in der vereinbarten Mietdauer je nach Zeiteinheit des vereinbarten Produkttarifs;
  • inkludierte Freikilometer je nach Wahl des vereinbarten Produkttarifs;
  • technische Unterstützung für das Fahrzeug im Rahmen der Mobilitätsgarantie des jeweiligen Fahrzeugherstellers bei Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges;
  • Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer;
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen MindestPauschalversicherungssummen;
  • Reinigungskosten (keine Sonderreinigung).

4.5 Kostenlos inkludiert sind:

  • User-ID und Passwort: für den Zugang zur Buchungsplattform
  • sharetoo Carsharing App: zum Öffnen und Schließen des Fahrzeuges, Buchungen, etc.
  • Aufladen bei der Ladestation am Heimatstandort
  • Aufladen / Tanken mit beigelegter Lade- / Tankkarte für unterwegs gemäß Punkt 2.3.

4.6 Die Berechnung des Mietentgeltes: Die Miete beginnt grundsätzlich mit dem in der Buchung festgelegten Start-Zeitpunkt und endet mit dem ebendort festgelegten End-Zeitpunkt, Das Entgelt wird auf Basis einer Viertelstundentaktung, je angefangene Viertelstunde verrechnet. Ausgenommen sind Spezialtarife auf Grundlage anderer Zeiteinheiten (Minuten, Tag, Feierabend, Wochenende etc.), welche bei Buchung des gewünschten Fahrzeuges angezeigt werden; die Berechnungsgrundlagen dafür ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Nutzungstarif. Es ist möglich, das Fahrzeug 15 Minuten vor dem festgelegten StartZeitpunkt zu öffnen und zu benutzen, sofern es bereits verfügbar ist. In diesem Fall wird zusätzlich zur Verrechnung des Entgeltes für die gebuchte Mietdauer eine weitere Viertelstunde verrechnet.
Beispiel: Der Nutzer bucht ein Fahrzeug für die Zeit von 12:00 – 14:00. Das Fahrzeug ist bereits vor dem StartZeitpunkt verfügbar und der Nutzer öffnet es um 11:45. Es wird ein Entgelt für 135 Minuten in Rechnung gestellt. Je nach vereinbartem Nutzungstarif kann für jede Aktivierung des Fahrzeuges ein Startentgelt anfallen, welche bei Buchung des gewünschten Fahrzeuges angezeigt wird.
4.6.1 Unterschreitung der angegebenen Buchungsdauer: Der Nutzer kann das Fahrzeug jederzeit vor Ablauf des angegeben Zeitpunktes am vereinbarten AbholStandort (Punkt 2.1) zurückstellen. Im Fall der vorzeitigen Rückgabe wird das volle Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum verrechnet, sofern keine Weitervermietung an einen anderen Nutzer für diesen Zeitraum erfolgte.
4.6.2 Überschreitung der angegebenen Buchungsdauer: Für die Dauer einer etwaigen Überschreitung der Mietdauer ist sharetoo berechtigt, dem Nutzer analog jeweils das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung zu stellen. Beispiel: Der Nutzer bucht ein Fahrzeug für die Zeit von 12.00 – 13.00 Uhr, stellt das Fahrzeug erst um 13.15 Uhr zurück. Es wird ein Entgelt für 75 Minuten (60 Minuten für die Zeit von 12.00 – 13.00 Uhr, 1 x 15 Minuten für die Zeit von 13.00 – 13.15 Uhr, jede angefangene Viertelstunde wird voll verrechnet) in Rechnung gestellt. sharetoo ist in diesem Fall berechtigt, zusätzlich eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe des Punkt 1 der Tarif- und Kostenordnung je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Der Nutzer hat eine allenfalls verspätete Rückgabe abgesehen davon sofort an sharetoo zu melden.
4.7 Anonymverfügungen bzw. Verkehrsstrafen, die vom Nutzer nicht bereits direkt ohne Befassung von sharetoo bezahlt wurden, werden von sharetoo durch Erteilung einer Halterauskunft bearbeitet. Der Nutzer ist in diesem Fall verpflichtet ein Bearbeitungsentgelt gemäß Punkt 22 der Tarif- und Kostenordnung an sharetoo für die Bearbeitung der behördlichen Auskunft in Zusammenhang mit Anonymverfügungen bzw. für die Bearbeitung von sonstigen Verkehrsstrafen zu bezahlen. Sofern der Nutzer Mautgebühren verursacht und nicht bezahlt hat, werden diese von sharetoo an den Nutzer weiterverrechnet; es fällt auch in diesem Fall ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt gemäß Punkt 22 der Tarif- und Kostenordnung an.
4.8 Wird ein Fahrzeug vom Nutzer in einem besonderen Verschmutzungszustand und / oder mit einer Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben, (z.B. aufgrund der vereinbarungswidrigen Mitnahme von Tieren vgl. 6.7.) hat der Nutzer für die erforderliche Sonderreinigung eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 24 der Tarif- und Kostenordnung als pauschalen Kostenersatz zu bezahlen.
4.9 Im Falle des vom Nutzer zu vertretenden Verlusts der / des Lade- / Tank- / Parkkarte / -Chips / -Ladeschlüssels hat der Nutzer an sharetoo jeweils eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 14 der Tarif- und Kostenordnung als pauschalen Kostenersatz für die Sperre und Neuausstellung der jeweiligen Karte / Schlüssel / Chip zu leisten.
4.10 Im Falle des Verlusts oder des vom Nutzer durch Sorglosigkeit zu vertretenden Diebstahls des Fahrzeugschlüssels hat der Nutzer an sharetoo für die Neuanschaffung des Fahrzeugschlüssels eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 15 der Tarif- und Kostenordnung als pauschalen Kostenersatz zu bezahlen.
4.11 Im Falle des Verlusts oder des vom Nutzer durch Sorglosigkeit zu vertretenden Diebstahls der Fahrzeugpapiere hat der Nutzer an sharetoo die Kosten für die Neuausstellung der Papiere eine, dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 16 der Tarif- und Kostenordnung als pauschalen Kostenersatz zu bezahlen.
4.12 Im Falle des Verlusts, Zerstörung oder des vom Nutzer durch Sorglosigkeit zu vertretenden Diebstahls des Ladekabels hat der Nutzer an sharetoo für die Neuanschaffung des Ladekabels eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 17 der Tarif- und Kostenordnung als pauschalierten Kostenersatz zu bezahlen.
4.13 Ferner hat der Nutzer alle sonstigen von ihm während der Mietdauer verursachten Kosten zu tragen bzw. zu ersetzen, so insbesondere Mautgebühren (mit Ausnahme der österreichischen Autobahn-Vignette) und Parkgebühren, die durch das Parken in zahlungspflichtigen Parkhäusern /- plätzen anfallen und die Kosten, die durch den Verlust eines gezogenen Einfahrtstickets für vom Nutzer genutzte Parkhäuser /-plätze entstehen.
4.14 Der Nutzer hat außerdem an sharetoo die Kosten für die Rückführung (One-Way) des Fahrzeuges von einem anderen Abstellort als dem vereinbarten Abholort (siehe Punkt 2.1), jeweils eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 5 der Tarifund Kostenordnung als pauschalen Kostenersatz zu bezahlen.
4.15 Abrechnung: Mit erfolgter Buchung ermächtigt der Nutzer sharetoo ausdrücklich, über sein Zahlungsmittel gemäß Punkt 1.4 dieser Bedingungen alle Entgelte, allfällige Kosten, Vertragsstrafen, Aufwände und Bearbeitungsentgelte im Zusammenhang mit der sharetoo-Kurzzeitvermietung, d. s. das Nutzungsentgelt und allfällige sonst, aufgrund dieser AGB berechtigterweise zur Verrechnung gelangender Entgelte, Kosten, Vertragsstrafen, Aufwände und Bearbeitungsentgelte gemäß der Tarif- und Kostenordnung, einzuziehen („die Einziehungsermächtigung“). Im Zuge dessen behält sich sharetoo mit Zustimmung des Nutzers das Recht vor, eine Stunde vor dem gebuchten Startzeitpunkt jenen Betrag beim hinterlegten Zahlungsmittel zu autorisieren, welcher der zum Zeitpunkt der Buchungserstellung für den gebuchten Zeitraum entstehenden Nutzungsentgelt entspricht. Der genaue Betrag und der Hinweis auf die Einziehungsermächtigung ist für den Nutzer gesondert in der App ersichtlich. Bei Buchungen mit sofortigem Startzeitpunkt erfolgt dies direkt im Rahmen der Buchung.
Dieser Betrag enthält nicht die zusätzlich anfallenden, dynamischen Kosten (z.B. entfernungsabhängige Tarifbestandteile) sowie allfällige sonst, aufgrund dieser AGB berechtigterweise zur Verrechnung gelangender Entgelte, Kosten, Vertragsstrafen, Aufwände und Bearbeitungsentgelte von sharetoo. Nach Beendigung der Fahrt wird ausschließlich der tatsächliche Rechnungsbetrag vom gewählten Zahlungsmittel eingezogen. Die Rechnung wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzers gesendet. Schlägt der Autorisierungsversuch beim hinterlegten Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte) fehl und kann dieses nicht belastet werden, wird die Buchung automatisch storniert. Darüber wird der Nutzer unverzüglich informiert.
Sofern eine Abbuchung trotz Autorisierung durch den Nutzer aus von ihm zu verantwortenden Gründen fehlschlägt, ist sharetoo berechtigt ein Entgelt in Höhe des Punktes 26 der Tarif- und Kostenordnung als Aufwandersatz zu verrechnen. Im Falle eines vom Nutzer verschuldeten Zahlungsverzugs ist sharetoo umgehend berechtigt, dem Nutzer Mahnspesen gemäß Punkt 27 der Tarif- und Kostenordnung in Rechnung zu stellen. Ein Zahlungsverzug liegt ab dem Zeitpunkt vor, in dem die Abbuchung des Geldbetrags trotz Autorisierung beim hinterlegten Zahlungsmittel fehlschlägt.

5 Allgemeine Pflichten des Nutzers

5.1 Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Gepäck oder Güter, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt; die geltenden Gesetzesvorschriften zur Ladungssicherung sind vom Nutzer zu beachten.
5.2 Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Sorgfalt zu behandeln und sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen ist, wenn es geparkt oder unbeaufsichtigt ist.
5.3 Der Nutzer darf das Fahrzeug nicht lenken, wenn seine Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch den Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Drogen, Krankheit oder Ermüdung beeinträchtigt ist.
5.4 Während der Mietdauer ist der Nutzer verpflichtet, das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand, so wie übergeben, zu erhalten, jedoch unter Berücksichtigung einer gewöhnlichen Abnützung.
5.5 Wird der falsche Kraftstoff getankt (Falschbetankung), haftet der Nutzer für die notwendigen Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeuges und / oder die Reparatur des Schadens entstehen. Falschbetankung liegt etwa vor, wenn ein Dieselfahrzeug mit Benzin bzw. ein Benzinfahrzeug mit Diesel oder nicht für das jeweilige Fahrzeug zugelassenen Treibstoffe, z.B. Biodiesel betankt wird.
5.6 Das Rauchen von Zigaretten sowie E-Zigaretten und Vapen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. sharetoo ist berechtigt, in jedem Fall von Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch den Nutzer oder von diesen beförderten Dritten eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe gemäß Punkt 25 der Tarif- und Kostenordnung als pauschalen Kostenersatz geltend zu machen (vgl. Punkt 4.8). Das Fahrzeug ist mit einem Smoke Detection Gerät ausgestattet, welches erkennt, wenn geraucht wird und den Zeitpunkt sowie die Ortsangabe zu dem Vorfall aufzeichnet.
5.7 Der Nutzer ist ausschließlich zum sach- und vereinbarungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges gemäß Bedienungsanleitung des Fahrzeug-Herstellers, die sich im Fahrzeug befindet, berechtigt.
5.8 Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und / oder Zubehör.

6 Benutzung des Fahrzeuges


Der Nutzer darf das Fahrzeug nur nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, etc.) und jedenfalls nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden:
6.1 zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung, z. B. für Carsharing oder gewerbliche Personenbeförderung, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit sharetoo vereinbart und der Nutzer hat hierfür die entsprechende Gewerbeberechtigung;
6.2 zur Beförderung von mehr Personen als dies laut den Fahrzeugdokumenten zulässig ist;
6.3 zur Beförderung von entflammbaren, toxischen oder gefährlichen Gütern;
6.4 für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und / oder einem Volumen, sodass das zulässige Fahrzeuggesamtgewicht überschritten wird;
6.5 für Rennen, auch wenn die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (sogenannte Touristenfahrten); dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder zur Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen;
6.6 für unangemessene Fahrmanöver, Raserei, starke Beschleunigung, Bremsmanöver sowie Kurvenfahrt und Driften. Das Fahrzeug ist mit einem Harsh-Driving Detection Gerät ausgestattet, welches solche unangemessene Fahrmanöver erkennt und den Zeitpunkt sowie die Ortsangabe zu dem Vorfall aufzeichnet.
6.7 für den Transport von lebenden Tieren.
6.8 für Fahrschulzwecke oder begleitetes Fahren wie z. B. zur Durchführung von Übungsfahrten z. B. für Führerscheinausbildung.
6.9 zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeuges oder eines Anhängers, es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene höchst zulässige Gesamtgewicht wird eingehalten;
6.10zur Fahrt auf Schotterstraßen, soweit dies ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, oder auf sonstigen Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege, Berge, etc. oder Straßen, die nicht für den Verkehr zugelassen oder nicht asphaltiert sind;
6.11 zur Begehung von strafbaren Handlungen, so insbesondere von Vorsatztat, Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
6.12 zum Transport des Fahrzeuges an Bord eines Flugzeuges;
6.13 zur Fahrt innerhalb der nicht für den Verkehr zugelassenen Bereiche von Häfen, Flughäfen und / oder Flugplätzen; dies gilt auch für das Gelände einer Raffinerie oder Ölgesellschaft einschließlich der dazu gehörenden Anlagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch sharetoo genehmigt, wobei diesbezüglich Schriftform empfohlen wird;
6.14 für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

7 Instandhaltung, Pannen, Unfälle und Schäden 

7.1 Auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay ist zu achten und es sind bei deren Aufleuchten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die in der Bedienungsanleitung angeführt sind. Im Zweifel ist sharetoo für die Unterstützung bei Fragen zum Fahrzeug zu kontaktieren [Hotline: +43 (0)1 866 16 1611]. 7.2 Schäden während der Mietdauer sind, auch wenn selbst verschuldet bzw. ohne Mitwirkung Dritter entstanden, sharetoo unverzüglich zu melden.
7.3 Sofern während der Mietdauer Schäden am Fahrzeug durch Wild, Einbruch, Diebstahl oder am abgestellten Fahrzeug durch Vandalismus bzw. ein unbekanntes Fahrzeug (Parkschaden) oder sonstige Schäden, welche keinen Bagatellschaden darstellen, entstehen, hat der Nutzer die Polizei zu verständigen und sharetoo unverzüglich zu informieren.
7.4 Bei Schäden mit Dritten hat der Nutzer unverzüglich einen Unfallbericht vollständig auszufüllen und diesen binnen zwei Werktagen an sharetoo (support@sharetoo.at) zu übermitteln.
7.5 Handelt es sich bei dem benutzten Fahrzeug um ein EAuto, ist der Nutzer verpflichtet, im Falle eines Unfalls die Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr, Abschleppdienst, etc.) darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Das Fahrzeug darf in keinem Fall konventionell abgeschleppt werden (Automatik-Fahrzeug)!
7.6 Es ist dem Nutzer nicht gestattet, eigenmächtig Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben oder diese selbst auszuführen.
7.7 sharetoo behält sich im Schadensfall das Recht vor, die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages zu erklären und die sofortige Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen sowie gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen. sharetoo ist berechtigt ein Bearbeitungsentgelt für Schadenfälle gemäß Punkt 23 der Tarif- und Kostenordnung zu verrechnen.
7.8 Das Fahrzeug ist mit einem Damage Detection Gerät ausgestattet, welches über einen Sensor erkennt, wenn das Fahrzeug eine Beschädigung erleidet und zeichnet den Zeitpunkt sowie die Ortsangabe zu dem Vorfall auf. Die so gewonnenen Daten dienen der Durchführung des Vertrags, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie der Schadensabwicklung.

8 Haftung


8.1 Allgemeines:
Der Nutzer haftet gegenüber sharetoo für alle vom Nutzer im Rahmen der Nutzung des Fahrzeuges bei sharetoo schuldhaft verursachten Schäden.
8.1.1 Die Haftung von sharetoo für Schäden des Nutzers ist ausgeschlossen, es sei denn, sharetoo bzw. deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Nur für Personenschäden und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sharetoo auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt. sharetoo haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet sharetoo für entgangenen Gewinn, Kosten für Übernachtung oder alternative Mobilität, Flüge, o. ä.,oder eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung.
8.1.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, sharetoo rechtsgeschäftlich zu vertreten.
8.1.3 Auf das gemäß § 1336 Abs 2 ABGB bestehende richterliche Mäßigungsrecht wird hingewiesen.
8.2 »sharetoo« bietet alle sharetoo-Kfz inklusive einem Schutzpaket an, welches die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß Punkt 8.2.1 und eine Haftungsreduktion mit vereinbartem Selbstbehalt laut Punkt 19 der Tarif- und Kostenordnung für Schäden am Fahrzeug und bei Diebstahl des Fahrzeuges, ausgenommen Schäden, die in Punkt 8.2.2 genannt sind, umfasst.
8.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung: Alle sharetoo-Kfz sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Österreich gemäß § 9 KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung 1994 in der jeweils geltenden Fassung haftpflichtversichert (d. s. derzeit Deckungssummen von bis zu EUR 25 Millionen, hiervon EUR 80.000,00 für reine Vermögensschäden). Schäden am sharetoo-Kfz sind nicht durch diese gesetzliche Haftpflichtversicherung gedeckt; ebenso wenig sind durch diese die Insassen und von ihnen mitgeführte Gegenstände versichert.
8.2.2 Haftung für Schäden, die nicht von der Haftungsreduktion umfasst sind:
Die Deckung folgender Schäden ist nicht im Schutzpaket enthalten:

  • Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder in einem durch Alkohol, Drogen und / oder Medikamente beeinträchtigten Zustand des Nutzers entstanden sind;
  • Schäden, die bei der Be- oder Entladung des Fahrzeuges entstanden sind und vom Nutzer schuldhaft verursacht wurden;
  • Schäden am Innenraum des Fahrzeuges die durch den Nutzer verursacht wurden z. B. durch nicht ausreichend gesicherte Ladung;
  • Schäden am Fahrzeug, die im Rahmen von Fahrten entstanden sind, für welche sharetoo keine Zustimmung erteilt hat, wie beispielsweise Schäden (z.B. durch Diebstahl) im Rahmen von Auslandsfahrten des Nutzers, für welche sharetoo keine Zustimmung erteilt hat;
  • Schäden und Mehrkosten, die entstanden sind, weil der Nutzer Fahrerflucht begangen hat oder die er in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand, oder in einem sonstigen Zustand, der die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt (z. B. Ermüdung, Erkrankung etc.), verursacht hat;
  • Schäden, die durch eine Beladung des Fahrzeuges, z. B. durch Ladegut, durch nicht ausreichend gesicherte Ladung oder Überladen oder durch unsachgemäße Anbringung von Zubehör bzw. unpassendes Zubehör entstehen sowie Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeuges;
  • vom Nutzer verursachte Schäden an Reifen und Felgen sowie am Fahrzeugunterboden und damit ursächlich verbundene Folgeschäden;
  • Schäden, die dadurch entstanden sind, dass ein nichtberechtigter Lenker das Fahrzeug gelenkt hat;
  • Vom Nutzer verursachte Schäden inklusive Folgeschäden an Hochvoltsystemen inkl. Ladekabel und Batterien bei Elektrofahrzeugen;
  • Vom Nutzer verursachte Schäden und damit ursächlich verbundene Folgeschäden, die durch Falschbetankung entstanden sind;
  • Vom Nutzer verursachte Schäden durch Verlust oder Beschädigung von mobilem sharetooZubehör, beispielsweise Navigationsgeräte, GPSSysteme, Schneeketten oder andere;

8.2.2.1 sharetoo haftet weder für Verlust oder Beschädigung von in das Fahrzeug eingebrachte oder dort zurückgelassene Gegenstände noch für das Risiko, das mit den vom Nutzer transportierten Gegenständen verbunden ist, es sei denn, sharetoo, seine Erfüllungsgehilfen und/oder Mitarbeiter haben dies zumindest grob fahrlässig zu verantworten.


9 Vertragsstrafen


Für den Fall einer Zuwiderhandlung durch eine unberechtigte Fahrt oder durch eine vertragswidrige Verwendung der / des Lade- / Tank- / Parkkarte / Chip / Ladeschlüssels bzw. Ladekabels, verpflichtet sich der Nutzer jeweils zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß der Punkte 29 bis 32 der Tarif- und Kostenordnung; dies gilt nur, soweit sharetoo kein geringerer Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe kann gemäß § 1336 Abs 2 ABGB richterlich gemäßigt werden. Der Anspruch von sharetoo auf Unterlassung bleibt von der Vertragsstrafe unberührt.

10 Anwendbares Recht


Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten die Anwendbarkeit österreichischen Rechts sowie die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in dessen Sprengel der Nutzer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt hat oder seiner Berufstätigkeit nachgeht. Gewährleistungsrecht: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

11 Dauer & Beendigung des Vertrages, Sperrung, Widerrufsrecht 


11.1 Kündigung und Vertragsdauer: Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Eine Kündigung ist beiden Vertragsparteien zu jedem Monatsletzten mit einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich. Mit Kündigung wird das Zugangsmedium gesperrt. Im Fall des Abschlusses eines Abonnements gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Abonnementsende.
11.2 Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund:
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • bei Entzug der Fahrerlaubnis des Nutzers durch Behörden;
  • bei Zahlungsverzug des Nutzers von mindestens 6 Wochen trotz Mahnung unter Androhung der vorzeitigen Auflösung unter Nachfristsetzung von 14 Tagen;
  • bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen, die es sharetoo unzumutbar machen das Vertragsverhältnis für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist aufrecht zu erhalten (samt Tarifund Kostenordnung).
  • Im Falle der vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund erfolgt mit sofortiger Wirkung die Sperre der User-ID bzw. des Passwortes. sharetoo kann in diesem Fall die sofortige Rückgabe des Fahrzeuges verlangen.

11.3 Sperrung sharetoo ist berechtigt, die User-ID bzw. den Account des Nutzers aus wichtigen Gründen für die Dauer von drei Jahren zu sperren. Dazu gehören:

  • Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Führerscheinhaltedauer von mindestens einem Jahr)
  • Entzug der Lenkberechtigung
  • Zahlungsverzug und offene Forderungen
  • Verursachung eines Schadens durch den Nutzer
  • Betrug(sversuch) und Verdacht auf falsche Identität des Nutzers
  • Verschmutzung des Fahrzeugs (Essensreste, Rauch bzw. Zigarettenstummel, Spuren von Drogenmissbrauch, E-Zigaretten, Vapen, Tierhaare, etc.)
  • Überziehung der Miete
  • Beleidigungen und Beschimpfungen gegenüber sharetoo Mitarbeiter
  • Unangemessene Fahrmanöver, Raserei, starke Beschleunigung, Bremsmanöver, Kurvenfahrt und Driften.

11.4 Widerrufsrecht bei Abschluss des Rahmenvertrages Ist der Nutzer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, steht ihm hinsichtlich des Rahmenvertrages (nicht hinsichtlich der einzelnen Kurzzeitmietverträge) das nachstehend beschriebene Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ARAC GmbH, FN 51.993k, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg, E-MailAdresse support@sharetoo.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An ARAC GmbH, FN 51.993k,
Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg,

E-Mail-Adresse support@sharetoo.at:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum _______________________
(*) unzutreffendes Streichen

11.5 Kein Widerrufsrecht bei Abschluss der Kurzzeitmietverträge: Auch wenn der Nutzer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, steht ihm hinsichtlich der einzelnen Kurzzeitmietverträge gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht zu, weil es bei diesen Einzelverträgen um die Vermietung von Kraftfahrzeugen und / oder um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, für welche jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen.

12 Verjährung und Erlöschen von Ansprüchen

Schadenersatzansprüche gegen den Nutzer aus der Beschädigung des Fahrzeuges und von Zubehör erlöschen innerhalb eines Jahres ab Rückstellung des Fahrzeuges. Sonstige Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen den Nutzer verjähren binnen drei Jahren ab Rechnungslegung, sofern die Rechnung längstens binnen 14 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeuges gelegt wurde; sonst beginnt die Frist 14 Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges zu laufen. Sofern der Schadensfall vorsätzlich herbeigeführt wurde und mit mindestens einer einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist, gilt die 30-jährige Verjährungsfrist.

13 Aufrechnung von Forderungen des Nutzers 

Der Nutzer verzichtet ausdrücklich darauf, gegen Forderungen von sharetoo aus diesem Vertrag aufzurechnen. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von sharetoo bzw. hinsichtlich jener Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Nutzers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von sharetoo anerkannt worden sind.

14 On-Board-Einheit 

In den sharetoo-Fahrzeugen ist jeweils eine Telematik- und On-Board Einheit eingebaut, welche die Übertragung des GPS-Zeitstempels und der GPS-Position, des Verbrauches bzw. des Ladefüllstandes, des Kurses, der Außentemperatur, des Warnblinkers und des Scheibenwischers ermöglicht. Der GPS-Zeitstempel und die GPS-Position werden im Anlassfall erhoben, um die Carsharing-Software zu betreiben (Anzeige der verfügbaren sharetoo Fahrzeuge in der Umgebung des Nutzers, Navigation zum jeweiligen Fahrzeug, Sicherstellung, dass sich der Nutzer nah genug am Fahrzeug befindet, um die Miete zu beginnen, Berechnung der Fahrtdauer sowie gefahrener Kilometer und Überprüfung der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs) und um die jeweiligen Nutzereinheiten abzurechnen.

Darüber hinaus ist ein Smoke-, Damage- Harsh-Driving Detection Gerät in die Fahrzeuge eingebaut, welches die Messung von unangemessenen Fahrmanövern, Raserei, starker Beschleunigung, Bremsmanöver, Kurvenfahrten sowie Driften ermöglicht. Des Weiteren werden Beschädigungen am Fahrzeug erkannt und festgestellt, ob der Nutzer oder Beifahrer gegen das Rauchverbot verstoßen.

15 Kontakt & Beschwerdestellen 


15.1 Kontakt:
Bei Fragen oder Anregungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von sharetoo können Sie uns unter support@sharetoo.at oder unter der sharetoo-Hotline: +43 (0)1 866 16 1611 erreichen.
15.2 Beschwerden:
Für Beschwerden im Zusammenhang mit Dienstleistungen von sharetoo bzw. ARAC GmbH oder der Porsche Bank AG stehen nach-stehende Beschwerdestellen zur Verfügung: ARAC GmbH Beschwerdestelle: Brunner Straße 85, A-1230 Wien, Telefon: +43 (0)1 866 16 1611, E-Mail: support@sharetoo.at, Internet: www.sharetoo.at
15.3 Porsche Bank AG
Beschwerdestelle: Vogelweiderstraße 75, 5020 Salzburg,
Telefon: +43 (0)662 4683 DW 5000,
E-Mail: sharetoo@porschebank.at,
Internet: www.porschebank.at
Verbraucher Schlichtung Austria
Beschwerdestelle: Mariahilfer Straße 103/1/18, A-1060 Wien
Telefon: +43 (0)1 890 63 11
E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at
Internet: https://www.verbraucherschlichtung.at/
Eingehende Beschwerden werden von der Porsche Bank und der ARAC GmbH schnellstmöglich, längstens jedoch binnen 5 Werktagen, beantwortet. Das Recht des Nutzers die ordentlichen Gerichte anzurufen, bleibt von dieser Möglichkeit unberührt.

Wiener Linien Kund*innendialog

  • Sie haben Fragen zu Ihrem Ticket? Sie wurden ohne gültigen Fahrschein angetroffen und müssen eine Mehrgebühr leisten? Sie haben Fragen oder Probleme beim Online-Ticketkauf? Ein Lob, eine Beschwerde oder eine Anregung? Welches Anliegen auch immer Sie haben: Wir kümmern uns gerne darum!

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