Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für "nextbike" Fahrradmietsysteme, betrieben durch die nextbike GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Die nextbike GmbH (»Anbieter« oder »nextbike«) vermietet registrierten Kunden (»Kunde«) in verschiedenen Städten (»Nutzungsräume, Verleihsysteme«) Fahrräder und E-Bikes, soweit diese verfügbar sind. Diese AGB regeln die Beziehung zwischen nextbike und dem jeweiligen Kunden im Hinblick auf die Registrierung (Rahmenvertrag, Einrichtung Kundenkonto) als auch die Bedingungen bei Abschluss von Einzelmietverträgen (Leihvorgänge, Ausleihen). Die Paragrafen 1 bis 8 regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Benutzung und Ausleihe der Mietfahrräder. In den Paragrafen 9 bis 20 ist die Geschäftsbeziehung zwischen nextbike als dem Betreiber der Fahrradverleihsysteme und dem Kunden geregelt.
- Ausleihe und Rückgabe sind über die Smartphone App, am Verleihterminal, persönlich bei Kooperationspartnern oder telefonisch möglich.
- Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die deutsche Version vor.
- Eine Übersicht über die einzelnen Standorte ist auf www.nextbike.at/wienmobilrad/de/ zu finden. Bei einer beabsichtigten Nutzung einer Nextbike-Marke, für die andere Bedingungen als die vorliegenden gelten, wird der Kunde über die Gültigkeit abweichender AGB informiert.
§ 2 Anmeldung und Bestätigung
- Die Anmeldung zur Registrierung (»Antrag«) ist über die Smartphone App, Internet, am Verleihterminal oder persönlich beim Kooperationspartner möglich. Kunde kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat. Soweit hiervon Ausnahmen bestehen, wird auf den Internetseiten der einzelnen Nutzungsräume darauf hingewiesen.
- Nach Übermittlung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der Anbieter über die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Die Annahme des Antrags erfolgt durch die Mitteilung über die Freischaltung. Diese kann mündlich, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder am Verleihterminal erfolgen. Mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung kommt ein Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und nextbike zustande und der Kunde erhält ein Kundenkonto.
- Bei der Anmeldung erhält der Kunde eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), mit welcher er sich in der Smartphone-App und in seinem Online-Kundenkonto einloggen und Mietverträge abschließen kann.
- Die Registrierung als Kunde über Internet, Smartphone, am Verleihterminal oder persönlich bei Kooperationspartnern ist kostenfrei. Bei kostenpflichtigen Fahrten muss vor Fahrtantritt ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Für die Verifizierung des Zahlungsmittels wird ein Startguthaben in Höhe von 1€ abgebucht, welches als Guthaben dem Kundenkonto gutgeschrieben wird und mit den bei der Nutzung anfallenden Mietpreisen verrechnet wird. Je nach Tarifwahl ist der Anbieter berechtigt, regelmäßig Mietforderungen zu erheben. Die Höhe dieser Gebühren ist telefonisch zu erfragen bzw. in der nextbike App unter dem Reiter “Preise” oder der jeweiligen Website des Verleihsystems einzusehen.
§ 3 Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
- Die kostenpflichtige Anmietung eines Mietfahrrades beginnt mit der Mitteilung des Codes für das Zahlenschloss durch nextbike an den Kunden bzw. durch das Öffnen des Fahrrads in der nextbike -App.
- Der Kunde teilt dem Anbieter die Absicht zur Beendigung der Ausleihe (entsprechend dem Formerfordernis nach § 8 Abs. 5) mit. Mit Eingang dieser Rückgabebenachrichtigung bei nextbike und Abschluss des Rückgabevorgangs endet der Mietzeitraum und damit die Mietkostenberechnung für den Kunden. Der Rückgabevorgang ist abgeschlossen, sobald der Kunde die Rückgabebestätigung von nextbike erhalten hat. Bei Problemen muss unverzüglich der Kundenservice über die Servicehotline informiert werden.
§ 4 Ausleihlimit
Grundsätzlich kann jeder Kunde mit seinen Nutzerdaten bis zu vier Fahrräder des Fahrradmietsystems gleichzeitig mieten (soweit hiervon Ausnahmen bestehen, wird auf den Internetseiten der einzelnen Nutzungsräume darauf hingewiesen). Im Einzelfall und abhängig von der Verfügbarkeit ist eine abweichende Vereinbarung mit nextbike möglich.
§ 5 Nutzungsvorschriften
- Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden:
a. von Personen, die jünger als 18 Jahre sind, es sei denn, die Nutzungsbedingungen in dem jeweiligen Nutzungsraum ermöglichen einen Vertragsschluss mit einer Person, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die geltenden Nutzungsbedingungen sind den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Nutzungsräume zu entnehmen,
b. für die Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern (Ausnahme: Transporträder für Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr; in diesem Falle sind die beförderten Kinder mit dem dafür vorgesehenen Gurt anzuschnallen),
c. für Fahrten außerhalb Österreichs, sofern nextbike nicht die Zustimmung erteilt,
d. zur Weitervermietung,
e. von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen (Null-Promillegrenze).
f. Bei der Nutzung der Fahrräder bei starkem Wind und stürmischem Wetter oder dem Vorliegen sonstiger Witterungsbedingungen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten, ist zu beachten, dass die Auswirkungen der Witterungsverhältnisse für den Fahrer stärker als bei einem normalen Fahrrad zu spüren sind, aufgrund der Werbeschilder, welche am Fahrrad montiert sind. - Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
- Mit den Mietfahrrädern darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.
- Es ist nicht erlaubt, den Transportkorb des Mietfahrrades in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere darf die zulässige Last von 5 kg nicht überschritten werden. Weiterhin hat sich der Kunde beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen. Ladeflächen von Transportfahrrädern dürfen bis zu einer Maximallast von 70 kg beladen werden.
- Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Mietfahrrad durchzuführen oder das Mietfahrrad durch ein anderes Schloss, als das von nextbike bereitgestellte, zu sichern
- Nach Erhalt der Rückgabebenachrichtigung für das benutzte Mietfahrrad darf der Kunde das Mietfahrrad nicht mehr nutzen. Zur erneuten Benutzung des betreffenden Mietfahrrades durch diesen Kunden bedarf es einer erneuten Anmietung.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, den Code für das Zahlenschloss zu verstellen oder an Dritte weiterzugeben.
- Sofern ein Kunde ein von ihm angemietetes Mietfahrrad einem Dritten zur Nutzung überlässt, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Dritte die Regelungen der vorliegenden AGB wie ein Kunde beachtet. Der Kunde hat gegenüber nextbike das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten. Bei der Überlassung des Fahrrads an einen Dritten ist insbesondere zu beachten, dass dieser das 18. Lebensjahr vollendet hat.
§ 6 Zustand des Mietfahrrads
- Vor der Ausleihe muss sich der Kunde mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietfahrrads vertraut machen. Liegt zu Beginn der Nutzung ein offensichtlicher Mangel oder eine offensichtliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder Verkehrssicherheit vor, oder tritt ein solcher Mangel oder eine solche Beeinträchtigung während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrrads sofort zu beenden. Liegt nach Ausleihe und vor Fahrtantritt ein Mangel am Mietfahrrad vor, so wird die Ausleihe vom Anbieter storniert.
- Offensichtliche Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden. Wird das Rad unverschlossen vorgefunden, ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, dies zu melden.
§ 7 Abstellen und Parken des Mietfahrrads
- Das Mietfahrrad muss gut sichtbar abgestellt werden. Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietfahrrads dazu, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietfahrrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden oder Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. In jedem Fall ist zum Abstellen der integrierte Ständer des Mietfahrrads zu verwenden bzw. das Fahrrad in einen dafür vorgesehenen Ständer der entsprechenden Station zu schieben.
- Das Mietfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
a. an Verkehrsampeln,
b. an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
c. an Straßenschildern,
d. auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,
e. vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,
f. wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird.
g. durch Anschließen an Zäunen von privaten oder öffentlichen Häusern und Einrichtungen
h. auf Bahn- und Bussteigen des ÖPNV
i. an öffentlichen Fahrradständern
j. in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen
k. auf Blindenleitsystemen
l. an oder vor Briefkästen
m. vor Toren und Türen oder in deren Schwenkbereich
n. in oder vor Einfahrten - Das Mietfahrrad muss korrekt und sicher abgesperrt werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt. Näheres ist in unseren FAQ unter www.nextbike.at/wienmobilrad/de/faq nachzulesen.
- Die Mietfahrräder dürfen nur auf nicht öffentlichem Grund abgestellt werden, wenn die Genehmigung des Eigentümers oder Berechtigten vorliegt.
- Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Absätze 1-4 verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt nextbike ausdrücklich vorbehalten.
§ 8 Rückgabevorschriften
- Die Rückgabe von Mietfahrrädern außerhalb des definierten Nutzungsraums ist in der Regel nicht zulässig. Prinzipiell wird der Nutzungsraum als die Stadt, in der das Rad ausgeliehen wird, definiert. Ausnahmen gibt es an einzelnen Standorten mit regional übergreifenden Systemen, z. B. im Ruhrgebiet (metropolradruhr), und in der Rhein-Neckar-Region (VRNnextbike). Innerhalb dieser Gebiete können die Mietfahrräder jeweils in einer Stadt angemietet und auch in einer anderen Stadt des jeweiligen nextbike-Systems, bei dem das Fahrrad entliehen wurde, zurückgegeben werden.
- Das Fahrrad ist gut sichtbar abzustellen. Zur Rückgabe muss das Fahrrad an den im Internet bzw. in der Smartphone-App veröffentlichten Standorten bzw. Stationen verschlossen abgestellt werden.
- In Städten mit Flexzonen, welche auf der Karte in der nextbike App einsehbar sind, ist eine Rückgabe innerhalb dieser Flexzone entsprechend der Beschreibung auf der Webseite des jeweiligen Systems möglich.
- Die Fahrräder dürfen nicht in Parks/Grünanlagen oder auf nicht öffentlichem Grund zurückgegeben werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über die Beendigung des Mietverhältnisses telefonisch, im Internet, per Smartphone-App, am Verleihterminal oder über BikeComputer zu benachrichtigen und dabei den genauen Standort (Stationsname bzw. Stationsnummer oder GPS-Koordinaten, Straßenecke oder Adresse) mitzuteilen oder (soweit die Rückgabe automatisch nach Schließen des Schlosses erfolgt) in der App zu überprüfen, ob die automatische Rückgabe erfolgreich war.
- Sofern der Kunde aufgrund eigenen Verschuldens das Mietfahrrad entgegen der Vorschriften unter Abs.1 bis Abs. 4 abstellt, falsche Angaben zum Standort macht oder vergisst das Rad abzuschließen, verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt nextbike ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Haftung des Anbieters
- Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden für anfängliche Mängel besteht nur dann, wenn nextbike deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. Bei Mängeln, die nach Vertragsschluss entstehen, haftet nextbike gegenüber dem Kunden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von nextbike, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet nextbike nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von nextbike ausgeschlossen.
- Eine Haftung des Anbieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietfahrrades gemäß § 5. Es sei denn, dass der Schadenseintritt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens nextbike zurückzuführen ist oder der Schaden unabhängig von der unbefugten/unerlaubten Benutzung eingetreten wäre.
§ 10 Haftung des Kunden
- Vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von nextbike gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
- Den Diebstahl eines Mietfahrrads während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich zu melden.
§ 11 Verhalten bei Unfall
Unfälle sind unverzüglich zu melden. Sind außer dem Kunden auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht schuldhaft, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden des Anbieters.
§ 12 Nutzung der Kundenkarte, eines E-Tickets oder eines elektronischen Mitarbeiterausweises
- Nutzt der Kunde als Zugangsmedium eine von einem Kooperationspartner ausgegebene Kundenkarte, so erklärt er sich mit der erstmaligen Nutzung dieser Karte bereit, dass nextbike alle für die Geschäftsprozesse erforderlichen Daten beim Kooperationspartner anfordern darf.
- Erlischt die Gültigkeit der Kundenkarte des Kooperationspartners, so wird das Kundenkonto bei nextbike deaktiviert, falls kein Zahlungsmittel hinterlegt ist. Nach Angabe eines gültigen Zahlungsmittels kann der Kunde den Service des Anbieters erneut nutzen.
- Die Versendung von nextbike-Kundenkarten als Zugangsmedium wurde im März 2018 eingestellt.
- Bereits erworbene nextbike-Kundenkarten behalten ihre Gültigkeit und sind nicht auf Dritte übertragbar.
- Geht die Kundenkarte verloren, so muss der Kunde im eigenen Interesse die Karte über die Servicehotline sperren lassen. Die Versendung einer Ersatzkarte ist nicht mehr möglich.
§ 13 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Nutzerdaten, insbesondere sein persönliches Passwort (PIN), vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
- Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Mitarbeiter des Anbieters berechtigt ist, das Passwort abzufragen.
- Der Kunde kann seine Nutzerdaten jederzeit und beliebig oft ändern. Sollten dem Kunden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine persönlichen Nutzerdaten missbräuchlich verwendet werden, ist er verpflichtet, nextbike unverzüglich darüber zu informieren.
§ 14 Berechnung und Preise
- Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der im jeweiligen Verleihsystem geltenden Mietpreise. Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis, welcher die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhaltet. Der Mietpreis ist mit Beendigung des Mietvertrags fällig. Die jeweiligen Mietpreise werden dem Kunden in der nextbike App unter dem Reiter “Preise” angezeigt.
- Wenn der Kunde sein Kundenkonto kündigt (vgl. § 17 Abs. 1), erfolgt automatisch die Kündigung des für dieses Kundenkonto gebuchten Sondertarifs zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Die Kündigung eines Sondertarifs bewirkt keine automatische Löschung des Kundenkontos bei nextbike. Ist dies gewünscht, so kann der Kunde sein Kundenkonto gemäß der Bestimmungen in § 17 Abs. 1 kündigen.
§ 15 Zahlung und Zahlungsverzug
- Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte mittels eines bei Registrierung auswählbaren Zahlungsmittels verpflichtet. Es ist dem Kunden jederzeit möglich, das in seinem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu wechseln.
- Sollte eine Lastschrift aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden mangelnden Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt der Anbieter den entstandenen Mehraufwand in Rechnung.
- Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ebenso werden Mahngebühren gemäß dem betriebenen Aufwand berechnet.
- Ist der Kunde mit Zahlungen mindestens zwei Monate oder in Höhe von mindestens 15 € in Verzug, ist nextbike berechtigt, alle Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.
§ 16 Abrechnung, Fahrtenaufstellung und Prüfung
- Der Anbieter stellt dem Kunden Entgelte gemäß der jeweiligen Preise in Rechnung, die dem Kunden in der nextbike App unter dem Reiter “Preise” angezeigt werden und welche im jeweiligen Verleihsystem gelten, in welchem die Miete durch den Kunden stattgefunden hat. Die beendeten Vorgänge einschließlich Kosten- und Zeitangabe sind im Kundenkonto auf https://www.nextbike.de und in der App für den Kunden einsehbar. In dieser Aufführung aller getätigten Mietvorgänge sind außerordentlich berechnete Vorgänge, welche nicht automatisch erfasst werden können (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren oder Servicegebühren), nicht enthalten.
- Die Abbuchung erfolgt automatisch. nextbike behält sich jedoch vor, Kunden zur Begleichung von offenen Beträgen schriftlich oder telefonisch aufzufordern.
- Einwendungen gegen Belastungen zugunsten des Anbieters sind innerhalb von 30 Tagen nach Abrechnung in Textform geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach Fristablauf, auch bei begründeten Einwendungen, bleiben unberührt. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
§ 17 Kündigung
Beide Vertragsparteien können das Rahmenvertragsverhältnis (Kundenkonto) jederzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Kunde kann sein Kundenkonto im Internet auf www.nextbike.de oder durch Mitteilung in Textform kündigen.
§ 18 Änderung der AGB, Anpassung von Entgelten
Änderungen der AGB sind nur zulässig, soweit hierdurch das Vertragsgefüge nicht grundlegend umgestaltet, insbesondere das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Zulässig sind sie insbesondere bei nachträglichem Entstehen einer Regelungslücke oder Störung des Äquivalenzverhältnisses, z.B. durch Veränderung der Gesetzeslage, Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten bzw. aufgrund neuer technischer Entwicklungen. nextbike behält sich die Anpassung der Preise vor. Diese Änderung erfolgt nach gerechtfertigtem Ermessen und ist nur möglich, wenn und soweit im Vergleich zu den Preisen bei Vertragsschluss bzw. zur letztmaligen Änderung nachweisbare Kostensteigerungen in den für nextbike relevanten Entgeltsegmenten (insbesondere Versicherungskosten, Finanzierungs-, Beschaffungskosten, Personalkosten, Steuer, Wartung und Reinigung usw.) stattgefunden haben. Die Preisänderung erfolgt im Rahmen und zum Ausgleich der entsprechenden Kostensteigerungen. Änderungen der AGB und der Preise werden dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor der Änderung bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Widerspruch bei nextbike erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird ihn nextbike bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen bzw. Preisen fortgeführt. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen in Textform zu kündigen.
§ 19 Datenschutz
- nextbike erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Erbringung der angebotenen Leistungen, der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden oder andere gesetzlich vorgesehene Zwecke erforderlich ist. nextbike verpflichtet sich dazu, diese Daten ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz- Grundverordnung zu verwenden.
- nextbike ist berechtigt, im Falle eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, an Behörden weiterzugeben.
- Zur Durchführung der Zahlung werden die kundenspezifischen Daten an unsere Zahlungsdienstleister zur Verifizierung und weiteren Abrechnung der Mietgebühren weitergegeben. Nach der Registrierung sind die Angaben für Mitarbeiter von nextbike nicht mehr einsehbar.
- Weitere Informationen zur personenbezogenen Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen (unter dem Reiter Datenschutz in der App oder im Internet auf https://www.nextbike.de/de/datenschutz/).
§ 20 Sonstiges
- Es gilt österreichisches Recht.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Wien Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und/oder dem Mietvertrag. Der ausschließliche Gerichtsstand des Mahnverfahrens nach § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO bleibt unberührt.
- Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
- nextbike wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Servicehotline: (0 30) 69 20 50 46 (Anruf ins deutsche Festnetz)
E-Mail: kundenservice@nextbike.de
Internet: www.nextbike.de
gültig ab April 2024
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